Rechtliche Einschätzung 2G-Regel

Alle intern erstellten rechtlichen Einschätzungen, Studien und Aufsätze zur sogenannten 2G-Regel. Unter der 2G-Regel oder dem 2D-Modell wird ein Vorschlag verstanden, nach dem bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens vollständig Geimpften oder Genesenen vorbehalten sein sollen.

Frau Lambrecht hat sich bereits zum Hamburger 2G-Modell geäußert. (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/hamburg-corona-2g-regel-lambrecht-101.html) Daher gehe ich davon aus, dass entsprechende Einschätzungen bei Ihnen existieren.

Ergebnis der Anfrage

Es wurde eine fachliche Kurzeinschätzung übermittelt.

Zum Dokument: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtli…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle intern erstellten rec…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Einschätzung 2G-Regel [#227467]
Datum
27. August 2021 21:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle intern erstellten rechtlichen Einschätzungen, Studien und Aufsätze zur sogenannten 2G-Regel. Unter der 2G-Regel oder dem 2D-Modell wird ein Vorschlag verstanden, nach dem bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens vollständig Geimpften oder Genesenen vorbehalten sein sollen. Frau Lambrecht hat sich bereits zum Hamburger 2G-Modell geäußert. (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/hamburg-corona-2g-regel-lambrecht-101.html) Daher gehe ich davon aus, dass entsprechende Einschätzungen bei Ihnen existieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227467/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bei meiner heutigen Anfrage ist mir ein Tippfehler unterlaufen. Ich meinte natürlic…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtliche Einschätzung 2G-Regel [#227467]
Datum
27. August 2021 21:26
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei meiner heutigen Anfrage ist mir ein Tippfehler unterlaufen. Ich meinte natürlich „2G-Modell“ und nicht „2D-Modell“. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227467/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsf…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 27. August 2021 ergeht folgender Bescheid: 1. Ich gebe Ihrem Antrag statt. 2. Eine Gebühr wird nicht erhoben. Begründung: I. Mit E-Mail vom 27. August 2021 bitten Sie über www.fragdenstaat.de nach dem IFG um „alle intern erstellten rechtlichen Einschätzungen, Studien und Aufsätze zur sogenannten 2G-Regel. Unter der 2G-Regel oder dem 2G-Modell wird ein Vorschlag verstanden, nach dem bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens vollständig Geimpften oder Genesenen vorbehalten sein sollen.“ Sie berufen sich dabei auf einen Artikel auf www.tagesschau.de: „Frau Lambrecht hat sich . bereits zum Hamburger 2G-Modell geäußert. (vgl. https: //www.tagesschau.de/inland/hamburg-corona-2g-regel-lambrecht-101.html) Daher gehe ich davon aus, dass entsprechende Einschätzungen bei Ihnen existieren.“ ll. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zu Ihrem Antrag konnte ein Dokument identifiziert werden. Dabei handelt sich um eine fachliche Kurzeinschätzung. Sie erhalten Zugang zu diesem Dokument in Form einer Kopie. Mit freundlichen Grüßen