Rechtliche Einschätzung der Polizei MFR zum Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten
Im Bereich der Präsidien der Landespolizei bzw. im speziellen PP Mittelfranken: Dienstanweisungen, vergleichbare offizielle Einschätzungen oder Anweisungen oder Herleitung der Rechtsmeinung zum Thema "Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten". Insbesondere wann hierbei eine Gefahr vorliegt und wann nicht. Hintergrund der Anfrage sind sowohl Auskünfte am Polizeinotruf als auch auf Social Media (z.B. Twitter @PolizeiMFR) wonach die Polizei Mittelfranken hier in der Regel keine Gefahr erkennt.
An der Beantwortung der Frage besteht ein öffentliches Interesse, da:
-sich die Polizei Mittelfranken im Zuge der Kampagne der Stadt Nürnberg "Falschparken kostet Leben" mit dieser Einschätzung geäussert hat, jedoch nicht begründet warum die rechtliche Bewertung in Mittelfranken von der einschlägigen Rechtsprechung abweicht.
-Bürger am Polizeinotruf regelmäßig erklärt bekommen, dass hier keine Gefahr vorliegt und ein Eingreifen der Polizei nicht möglich sei.
-Es ist daher zu vermuten, dass es sich nicht um spontane Ermessensentscheidung einzelner Polizeibeamten handelt.
Ich bin zusätzlich persönlich betroffen, da ich durch blockierte Feuerwehrzufahrten einer Gefahr ausgesetzt werde, wenn ich mich in den betroffenen Gebäuden aufhalte.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. November 2018
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13. Dezember 2018
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