Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rechtliche Einschätzung der Polizei MFR zum Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten

Im Bereich der Präsidien der Landespolizei bzw. im speziellen PP Mittelfranken: Dienstanweisungen, vergleichbare offizielle Einschätzungen oder Anweisungen oder Herleitung der Rechtsmeinung zum Thema "Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten". Insbesondere wann hierbei eine Gefahr vorliegt und wann nicht. Hintergrund der Anfrage sind sowohl Auskünfte am Polizeinotruf als auch auf Social Media (z.B. Twitter @PolizeiMFR) wonach die Polizei Mittelfranken hier in der Regel keine Gefahr erkennt.
An der Beantwortung der Frage besteht ein öffentliches Interesse, da:
-sich die Polizei Mittelfranken im Zuge der Kampagne der Stadt Nürnberg "Falschparken kostet Leben" mit dieser Einschätzung geäussert hat, jedoch nicht begründet warum die rechtliche Bewertung in Mittelfranken von der einschlägigen Rechtsprechung abweicht.
-Bürger am Polizeinotruf regelmäßig erklärt bekommen, dass hier keine Gefahr vorliegt und ein Eingreifen der Polizei nicht möglich sei.
-Es ist daher zu vermuten, dass es sich nicht um spontane Ermessensentscheidung einzelner Polizeibeamten handelt.
Ich bin zusätzlich persönlich betroffen, da ich durch blockierte Feuerwehrzufahrten einer Gefahr ausgesetzt werde, wenn ich mich in den betroffenen Gebäuden aufhalte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    13. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bereich der…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Einschätzung der Polizei MFR zum Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten [#34619]
Datum
13. November 2018 14:14
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bereich der Präsidien der Landespolizei bzw. im speziellen PP Mittelfranken: Dienstanweisungen, vergleichbare offizielle Einschätzungen oder Anweisungen oder Herleitung der Rechtsmeinung zum Thema "Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten". Insbesondere wann hierbei eine Gefahr vorliegt und wann nicht. Hintergrund der Anfrage sind sowohl Auskünfte am Polizeinotruf als auch auf Social Media (z.B. Twitter @PolizeiMFR) wonach die Polizei Mittelfranken hier in der Regel keine Gefahr erkennt. An der Beantwortung der Frage besteht ein öffentliches Interesse, da: -sich die Polizei Mittelfranken im Zuge der Kampagne der Stadt Nürnberg "Falschparken kostet Leben" mit dieser Einschätzung geäussert hat, jedoch nicht begründet warum die rechtliche Bewertung in Mittelfranken von der einschlägigen Rechtsprechung abweicht. -Bürger am Polizeinotruf regelmäßig erklärt bekommen, dass hier keine Gefahr vorliegt und ein Eingreifen der Polizei nicht möglich sei. -Es ist daher zu vermuten, dass es sich nicht um spontane Ermessensentscheidung einzelner Polizeibeamten handelt. Ich bin zusätzlich persönlich betroffen, da ich durch blockierte Feuerwehrzufahrten einer Gefahr ausgesetzt werde, wenn ich mich in den betroffenen Gebäuden aufhalte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3618-8-144; Anfrage zur rechtl. Einschätzung bzgl. Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3618-8-144; Anfrage zur rechtl. Einschätzung bzgl. Halten/Parken in Feuerwehrzufahrten
Datum
16. November 2018 13:32
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
631 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Vogginger. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle <<E-Mail-Adresse>> Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.