Rechtliche Grundlage der Ersetzung des Bundesrecht des PBefG durch Landesrecht
In der Anfrage [#152832]
https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-der-preisanderungen-des-stadtverkehr-eckernforde/#nachricht-386636
an das Verkehrsministerium SH wird die PBefG-ZustVO § 1 (2) als Grundlage für die Änderung der Genehmigungsbehörde des §39 des PBefG benannt.
Bitte teilen Sie die bundesrechtliche Grundlage mit auf der die
Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO) * Vom 11. Januar 2012 Fassung vom: 16.01.2019
das Bundesrecht im PBefG durch Landesrecht ersetzt.
Bitte teilen Sie außerdem mit in welcher Ausgabe des GVOBL SH 2019 die Seiten 98, 119, und 170 enthalten sind.
Anfrage abgelehnt
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Datum6. Juli 2019
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5. August 2019
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