Rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Was ist die rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur - genau welche Gesetze schreiben deren Existenz vor? Welche Mindestangaben über die Anlagen und Antennen müssen aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben zu Anlagen und Antennen enthalten sein?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist die rech…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank [#62544]
Datum
20. März 2019 23:58
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist die rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur - genau welche Gesetze schreiben deren Existenz vor? Welche Mindestangaben über die Anlagen und Antennen müssen aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben zu Anlagen und Antennen enthalten sein? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank ist der §5 Abs. 5 der Verordnung über …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank [#62544]
Datum
27. März 2019 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die rechtliche Grundlage für die EMF-Datenbank ist der §5 Abs. 5 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Demnach betreibt die Bundesnetzagentur zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ein Informationsportal in nicht personenbezogener Form. Hier werden die nach §5 Abs. 1 errechneten Sicherheitsabstände für den betreffenden Standort veröffentlicht. Bei einer messtechnischen Standortbescheinigung erfolgt die Darstellung in geeigneter Form. Mit freundlichen Grüßen