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rechtliche Situation der ehemaligen sowjetischen Republiken

Anfrage an: Auswärtiges Amt

am 11. April 1990 ist der Beschluss des Obersten Rates der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1410-I "Über Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" in Kraft getreten.

1-ter Punkt dieses Beschlusses: Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" am Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses (11. April 1990).

2-ter Punkt dieses Beschlusses: "Feststellen, dass jede Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage, ob die Unionsrepublik die UdSSR verlässt und die dem UdSSR-Gesetz vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" widerspricht, keine rechtlichen Konsequenzen sowohl für die UdSSR als auch für die Unionsrepubliken nach sich zieht."

Am Ende 1991 haben die sowjetischen Republiken die GUS gegründet und somit den 2-ten zitierten Punkt des Beschlusses erfüllt.

Da Bundesrepublik Deutschland mit den früheren Unionsrepubliken der UdSSR Verträge abschließt, ist diese rechtliche Situation Ihnen bekannt?

Falls bekannt, seit wann?

Erwartet werden die Antworten: bekannt (ja/nein). Falls bekannt, seit wann?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 11. …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
rechtliche Situation der ehemaligen sowjetischen Republiken [#184373]
Datum
11. April 2020 00:45
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 11. April 1990 ist der Beschluss des Obersten Rates der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1410-I "Über Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" in Kraft getreten. 1-ter Punkt dieses Beschlusses: Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" am Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses (11. April 1990). 2-ter Punkt dieses Beschlusses: "Feststellen, dass jede Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage, ob die Unionsrepublik die UdSSR verlässt und die dem UdSSR-Gesetz vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" widerspricht, keine rechtlichen Konsequenzen sowohl für die UdSSR als auch für die Unionsrepubliken nach sich zieht." Am Ende 1991 haben die sowjetischen Republiken die GUS gegründet und somit den 2-ten zitierten Punkt des Beschlusses erfüllt. Da Bundesrepublik Deutschland mit den früheren Unionsrepubliken der UdSSR Verträge abschließt, ist diese rechtliche Situation Ihnen bekannt? Falls bekannt, seit wann? Erwartet werden die Antworten: bekannt (ja/nein). Falls bekannt, seit wann? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 184373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184373 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „rechtliche Situation der ehemaligen sowjetischen Republiken“ [#184373] [#184373]
Datum
12. Juni 2020 23:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184373 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 184373.pdf Anfragenr: 184373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184373
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
457,2 KB

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Auswärtiges Amt
Ihre Mail an das Auswärtige Amt vom 11. April Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Mail an das Auswärtige Amt vom 11. April
Datum
28. Juli 2020 11:53
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. April, in der Sie die Veröffentlichung von Gesetzen in der Russischen Föderation ansprechen. Der Bundesregierung sind die von Ihnen genannten Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation in der Fassung vom 12. Dezember 1993 bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Veröffentlichung von Rechtsakten durch das föderale Gesetz vom 14. Juni 1994 "Über das Verfahren zur Veröffentlichung und zum Inkrafttreten föderaler Verfassungsgesetze, föderaler Gesetze und Akte der Kammern der Föderalen Versammlung" näher geregelt. Demnach gelten nur Gesetzesakte, die offiziell verkündet werden. Im Regelfall erfolgt die Verkündigung durch Veröffentlichung in der "Parlamentskaja Gaseta", der "Rossijskaja Gaseta", der "Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation" oder über das offizielle Internetportal der russischen Regierung http://www.pravo.gov.ru . Mit freundlichen Grüßen,

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