rechtliche Situation der ehemaligen sowjetischen Republiken
am 11. April 1990 ist der Beschluss des Obersten Rates der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1410-I "Über Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" in Kraft getreten.
1-ter Punkt dieses Beschlusses: Inkrafttreten des Gesetzes der UdSSR vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" am Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beschlusses (11. April 1990).
2-ter Punkt dieses Beschlusses: "Feststellen, dass jede Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage, ob die Unionsrepublik die UdSSR verlässt und die dem UdSSR-Gesetz vom 3. April 1990 Nr. 1409-I "Über das Verfahren zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Austritt der Unionsrepublik aus der UdSSR" widerspricht, keine rechtlichen Konsequenzen sowohl für die UdSSR als auch für die Unionsrepubliken nach sich zieht."
Am Ende 1991 haben die sowjetischen Republiken die GUS gegründet und somit den 2-ten zitierten Punkt des Beschlusses erfüllt.
Da Bundesrepublik Deutschland mit den früheren Unionsrepubliken der UdSSR Verträge abschließt, ist diese rechtliche Situation Ihnen bekannt?
Falls bekannt, seit wann?
Erwartet werden die Antworten: bekannt (ja/nein). Falls bekannt, seit wann?
Vielen Dank
Anfrage erfolgreich
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Datum11. April 2020
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16. Mai 2020
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