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rechtliche Situation in der Russischen Föderation seit 25.12.1993

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Zur Zeit gilt in der Russischen Föderation seit 25.12.1993 die Verfassung der Russischen Föderation von 12.12.1993.

Zitat aus dieser Verfassung:
http://www.constitution.ru/de/

"Artikel 15
3. Die Gesetze müssen amtlich veröffentlicht werden. Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt. Jegliche normativen Rechtsakte, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und Bürgers berühren, dürfen nicht angewandt werden, sofern sie nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme amtlich veröffentlicht worden sind.

Artikel 84
Der Präsident der Rußländischen Föderation:
e) unterzeichnet und verkündet die Bundesgesetze;

Artikel 105
1. Bundesgesetze beschließt die Staatsduma.
3. Von der Staatsduma beschlossene Bundesgesetze werden innerhalb von fünf Tagen dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet.
4. Ein Bundesgesetz gilt als vom Bundesrat gebilligt, wenn [...]. Wird das Bundesgesetz vom Bundesrat abgelehnt, [...].

Artikel 107
1. Das beschlossene Bundesgesetz ist [...] dem Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Unterzeichnung und Verkündung zuzuleiten.
2. Der Präsident der Rußländischen Föderation unterzeichnet und verkündet das Bundesgesetz [...].
3. Lehnt der Präsident der Rußländischen Föderation das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang ab, [...].
"

Die Verfassung gibt eine strikte Bedingung für die Rechtskraft der Gesetze vor: Amtliche Veröffentlichung. Aber das Recht, Gesetze amtlich zu veröffentlichen, wird keinem Organ der Russischen Föderation gegeben. Somit greift Satz 2 des Absatzes 3 von Artikel 15: "Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt.".

Diese Rechte werden von Verfassung an Organe gegeben:

Präsident: Unterzeichnung und Verkündung oder Ablehnung.
Staatsduma: Beschließung und Zuleitung an Bundesrat.
Bundesrat: Billigung oder Ablehnung. Zuleitung an Präsidenten.

Da Bundesrepublik Deutschland mit der Russischen Föderation Verträge abschließt, ist diese rechtliche Situation, die Verfassung der Russischen Föderation seit 25.12.1993 vorgibt, Ihnen bekannt?

Falls bekannt, seit wann?

Erwartet werden die Antworten: bekannt (ja/nein). Falls bekannt, seit wann?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Zei…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
rechtliche Situation in der Russischen Föderation seit 25.12.1993 [#182217]
Datum
8. März 2020 18:49
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Zeit gilt in der Russischen Föderation seit 25.12.1993 die Verfassung der Russischen Föderation von 12.12.1993. Zitat aus dieser Verfassung: http://www.constitution.ru/de/ "Artikel 15 3. Die Gesetze müssen amtlich veröffentlicht werden. Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt. Jegliche normativen Rechtsakte, die die Rechte, Freiheiten und Pflichten des Menschen und Bürgers berühren, dürfen nicht angewandt werden, sofern sie nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme amtlich veröffentlicht worden sind. Artikel 84 Der Präsident der Rußländischen Föderation: e) unterzeichnet und verkündet die Bundesgesetze; Artikel 105 1. Bundesgesetze beschließt die Staatsduma. 3. Von der Staatsduma beschlossene Bundesgesetze werden innerhalb von fünf Tagen dem Bundesrat zur Behandlung zugeleitet. 4. Ein Bundesgesetz gilt als vom Bundesrat gebilligt, wenn [...]. Wird das Bundesgesetz vom Bundesrat abgelehnt, [...]. Artikel 107 1. Das beschlossene Bundesgesetz ist [...] dem Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Unterzeichnung und Verkündung zuzuleiten. 2. Der Präsident der Rußländischen Föderation unterzeichnet und verkündet das Bundesgesetz [...]. 3. Lehnt der Präsident der Rußländischen Föderation das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang ab, [...]. " Die Verfassung gibt eine strikte Bedingung für die Rechtskraft der Gesetze vor: Amtliche Veröffentlichung. Aber das Recht, Gesetze amtlich zu veröffentlichen, wird keinem Organ der Russischen Föderation gegeben. Somit greift Satz 2 des Absatzes 3 von Artikel 15: "Nicht veröffentlichte Gesetze werden nicht angewandt.". Diese Rechte werden von Verfassung an Organe gegeben: Präsident: Unterzeichnung und Verkündung oder Ablehnung. Staatsduma: Beschließung und Zuleitung an Bundesrat. Bundesrat: Billigung oder Ablehnung. Zuleitung an Präsidenten. Da Bundesrepublik Deutschland mit der Russischen Föderation Verträge abschließt, ist diese rechtliche Situation, die Verfassung der Russischen Föderation seit 25.12.1993 vorgibt, Ihnen bekannt? Falls bekannt, seit wann? Erwartet werden die Antworten: bekannt (ja/nein). Falls bekannt, seit wann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182217 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auswärtiges Amt
Ihre Mail an das Auswärtige Amt vom 8. März Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Mail an das Auswärtige Amt vom 8. März
Datum
19. März 2020 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März, in der Sie die Veröffentlichung von Gesetzen in der Russischen Föderation ansprechen. Der Bundesregierung sind die von Ihnen genannten Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation in der Fassung vom 12. Dezember 1993 bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Veröffentlichung von Rechtsakten durch das föderale Gesetz vom 14. Juni 1994 "Über das Verfahren zur Veröffentlichung und zum Inkrafttreten föderaler Verfassungsgesetze, föderaler Gesetze und Akte der Kammern der Föderalen Versammlung" näher geregelt. Demnach gelten nur Gesetzesakte, die offiziell verkündet werden. Im Regelfall erfolgt die Verkündigung durch Veröffentlichung in der "Parlamentskaja Gaseta", der "Rossijskaja Gaseta", der "Sammlung der Gesetzgebung der Russischen Föderation" oder über das offizielle Internetportal der russischen Regierung http://www.pravo.gov.ru/. Mit freundlichen Grüßen,
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