Rechtlicher Rahmen von Konzeptverfahren

Intern oder extern erstellte (Rechts-) Gutachten zur Ausgestaltung von sogenannten "Konzeptverfahren" zur Grundstücksvergabe der Stadt Frankfurt am Main, zum Beispiel durchführt vom KEG Liegenschaftenfonds, aber auch von anderen Trägern.
Hierbei insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu Fragen der anzuwenden vergaberechtlichen Vorschriften, Schwellwerte und Verfahrensausgestaltung.
Die Anfrage bezieht sich nicht auf laufende Verfahren, sondern nur auf allgemeine Gutachten und Auskünfte sowie abgeschlossene Verfahren.
Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Intern oder e…
An Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtlicher Rahmen von Konzeptverfahren [#261199]
Datum
17. Oktober 2022 22:50
An
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Intern oder extern erstellte (Rechts-) Gutachten zur Ausgestaltung von sogenannten "Konzeptverfahren" zur Grundstücksvergabe der Stadt Frankfurt am Main, zum Beispiel durchführt vom KEG Liegenschaftenfonds, aber auch von anderen Trägern. Hierbei insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu Fragen der anzuwenden vergaberechtlichen Vorschriften, Schwellwerte und Verfahrensausgestaltung. Die Anfrage bezieht sich nicht auf laufende Verfahren, sondern nur auf allgemeine Gutachten und Auskünfte sowie abgeschlossene Verfahren. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261199/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Informationen zum Frankfurter Konzept…
Von
Stadtverwaltung Frankfurt am Main / Amt für Wohnungswesen
Betreff
AW: Rechtlicher Rahmen von Konzeptverfahren [#261199]
Datum
2. November 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Informationen zum Frankfurter Konzeptverfahren für gemeinschaftliches Wohnen finden Sie in Parlis (https://www.stvv.frankfurt.de/parlis2/parlis.html). Der Grundlagenbeschluss ist M26 aus 2015. Weitere Unterlagen und Gutachten können wir auf Grund vertraglicher Regelungen nicht zur Verfügung stellen.