Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei "Ferdi"
Sämtliche Informationen/Dokumente bzgl. Datenschutzkonformität der Datenverarbeitung des seitens des Ministeriums zur Verfügung gestellten Ferienförderprogramms „Ferdi“ (https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-startet-digitales-ferienfoerderprogramm-ferdi).
Dabei ist von besonderem Interesse, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 der DSGVO erfolgt. Sollte es sich hier um Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Einsicht in die entsprechenden Dokumente (in Form der Muster der Einwilligungen). Mutmaßlich Betroffene sind Minderjährige in einem ggf. erkennbaren Ungleichgewicht stehend gegenüber einer "public authority" - im Sinne einer staatlichen Einrichtung - gemäß Erwägungsgrund 43 der DSGVO sowie Lehrkräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sollten weitere Personenkreise Betroffene dieser Datenverarbeitung durch das genannte Programm sein, bitte ich um Einsicht in die für diese Betroffenen genutzten Einwilligungsmuster.
Ebenso ist von Interesse ob, wann und durch wen eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35 erfolgt ist. Ich bitte um Einsicht in die diesbezüglich dem Ministerium vorliegenden Informationen sowie die Folgenabschätzung.
Wer agiert im Rahmen der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem genannten Programms und dessen Verwendung durch Schulen und Lehrkräfte als Verantwortliche und/oder als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (mit der Bitte um Einsicht in Auftragsverarbeitungsverträge soweit vorhanden)?
Wann wurde der Landesdatenschutzbeauftragte seitens des Ministeriums mit dem Vorhaben der genannten Datenverarbeitung befasst? Liegt eine Bewertung seitens des Landesdatenschutzbeauftragten vor (mit der Bitte um Einsicht)?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum25. Juni 2020
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28. Juli 2020
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