Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei "Ferdi"

Sämtliche Informationen/Dokumente bzgl. Datenschutzkonformität der Datenverarbeitung des seitens des Ministeriums zur Verfügung gestellten Ferienförderprogramms „Ferdi“ (https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-startet-digitales-ferienfoerderprogramm-ferdi).

Dabei ist von besonderem Interesse, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 der DSGVO erfolgt. Sollte es sich hier um Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Einsicht in die entsprechenden Dokumente (in Form der Muster der Einwilligungen). Mutmaßlich Betroffene sind Minderjährige in einem ggf. erkennbaren Ungleichgewicht stehend gegenüber einer "public authority" - im Sinne einer staatlichen Einrichtung - gemäß Erwägungsgrund 43 der DSGVO sowie Lehrkräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sollten weitere Personenkreise Betroffene dieser Datenverarbeitung durch das genannte Programm sein, bitte ich um Einsicht in die für diese Betroffenen genutzten Einwilligungsmuster.

Ebenso ist von Interesse ob, wann und durch wen eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35 erfolgt ist. Ich bitte um Einsicht in die diesbezüglich dem Ministerium vorliegenden Informationen sowie die Folgenabschätzung.

Wer agiert im Rahmen der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem genannten Programms und dessen Verwendung durch Schulen und Lehrkräfte als Verantwortliche und/oder als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (mit der Bitte um Einsicht in Auftragsverarbeitungsverträge soweit vorhanden)?

Wann wurde der Landesdatenschutzbeauftragte seitens des Ministeriums mit dem Vorhaben der genannten Datenverarbeitung befasst? Liegt eine Bewertung seitens des Landesdatenschutzbeauftragten vor (mit der Bitte um Einsicht)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Inform…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei "Ferdi" [#189749]
Datum
25. Juni 2020 21:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen/Dokumente bzgl. Datenschutzkonformität der Datenverarbeitung des seitens des Ministeriums zur Verfügung gestellten Ferienförderprogramms „Ferdi“ (https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/hessen-startet-digitales-ferienfoerderprogramm-ferdi). Dabei ist von besonderem Interesse, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 der DSGVO erfolgt. Sollte es sich hier um Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Einsicht in die entsprechenden Dokumente (in Form der Muster der Einwilligungen). Mutmaßlich Betroffene sind Minderjährige in einem ggf. erkennbaren Ungleichgewicht stehend gegenüber einer "public authority" - im Sinne einer staatlichen Einrichtung - gemäß Erwägungsgrund 43 der DSGVO sowie Lehrkräfte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sollten weitere Personenkreise Betroffene dieser Datenverarbeitung durch das genannte Programm sein, bitte ich um Einsicht in die für diese Betroffenen genutzten Einwilligungsmuster. Ebenso ist von Interesse ob, wann und durch wen eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35 erfolgt ist. Ich bitte um Einsicht in die diesbezüglich dem Ministerium vorliegenden Informationen sowie die Folgenabschätzung. Wer agiert im Rahmen der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem genannten Programms und dessen Verwendung durch Schulen und Lehrkräfte als Verantwortliche und/oder als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO (mit der Bitte um Einsicht in Auftragsverarbeitungsverträge soweit vorhanden)? Wann wurde der Landesdatenschutzbeauftragte seitens des Ministeriums mit dem Vorhaben der genannten Datenverarbeitung befasst? Liegt eine Bewertung seitens des Landesdatenschutzbeauftragten vor (mit der Bitte um Einsicht)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ergänzung zu meiner Anfrage: Nach neueren Erkenntnissen erfolgt im Rahmen der Nut…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei "Ferdi" [#189749]
Datum
26. Juni 2020 08:58
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ergänzung zu meiner Anfrage: Nach neueren Erkenntnissen erfolgt im Rahmen der Nutzung ein Pseudonymisierungs- als auch mehrere Depseudonymisierungsvorgänge durch Landesbedienstete. Gibt es Hinweise seitens des Ministeriums an die Landesbediensteten, wie eine solche (De-)Pseudonymisierung sichergestellt werden kann (z.B. gemäß "Whitepaper zur Pseudonymisierung der Fokusgruppe Datenschutz - Leitlinien für die rechtssichere Nutzung von Pseudonymisierungslösungen unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung" des BMI Bund? Auf welcher Grundlage erfolgt die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung durch Landesbedienstete gegenüber den Schüler*innen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der D…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei "Ferdi" [#189749]
Datum
13. August 2020 15:46
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen dank für Ihre Antwort zu meiner Anfrage hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim "Ferdi" vom 04.08.2020. Darin führen Sie aus, dass die technische Umsetzung - und damit mutmaßlich die Datenverarbeitung in Form eines Auftragsverarbeitungsverältnisses beim Einsatz durch eine Schule - erfolgt. Sie führen - offenbar in Bezug auf meine Frage nach Grundlage der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aus, dass Sie keine rechtlichen Auskünfte oder Bewertungen im Rahmen von Anfragen im Rahmen des HDSIG geben. Nun war meine Frage nicht darauf gerichtet, eine Bewertung oder rechtliche Auskunft zu erhalten. Vielmehr zielt meine Anfrage - wie es das HDSIG vorsieht - auf sämtliche amtlichen Informationen (Dokumente), in denen Ihrerseits die Frage der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung geprüft und/oder dokumentiert ist. Angesicht Ihrer Antwort, gehe ich demnach davon aus, dass seitens des Ministeriums keine Dokumentation zu dieser Frage erfolgt ist, bevor die Empfehlung an die Schulen ausgesprochen wurde. Meine Frage nach der Datenschutzfolgeabschätzung beantworten Sie aus meiner Sicht gar nicht. Es ist somit davon auszugehen, dass dem Ministerium diese weder vorliegt, noch eine solche erstellt wurde noch den Schulen eine entsprechende Vorlage zur eigenen Erstellung an die Hand gegeben wurde. Ich bitte daher darum, meine Frage nach konkreten Dokumenten nicht als rechtliches Auskunftsersuchen beziehungsweise Bewertung "abzutun". Vielmehr bitte ich Sie um Transparenz zu den Dokumenten bzw. die Auskunft, falls diese Dokumente nicht existieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>