Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung für Logineo

Sämtliche amtlichen Informationen dazu, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim eingeführten LMS "Logineo" (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-unterstuetzen-die-lehrerinnen-und-lehrer-mit-angeboten-fuer) beruht.
Sollte es sich um Rechtnormen handeln, die eine Erforderlichkeit gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. c) handeln, bitte ich um deren Benennung.
Sollte es sich um Einwilligungen gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Transparenz zu den Mustern dieser Einwilligungen.

Ebenso bitte ich um Transparenz zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35.

Ebenso bitte ich um Transparenz zu den das LMS betreffenden Einträgen in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO Artikel 30.

Sollten die Dokumente gemäß DSGVO Artikel 6, 30 und 35 nicht beim Ministerium vorliegen, erbitte ich Transparenz dahingehend, ob und wie das Ministerium Schulen als potenziell Verantwortliche der Datennverarbeitung bei der Wahrung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unterstützt (z.B. Anschreiben, Informationen, Vorgaben, Muster, Vorlagen usw. gegenüber/für den/die Schulen).

Ebenso bitte ich um sämtliche Kommunikation mit dem/der Landesdatenschutzbeauftragten das konkrete LMS betreffend.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung für Logineo [#188748]
Datum
11. Juni 2020 20:25
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche amtlichen Informationen dazu, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim eingeführten LMS "Logineo" (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-unterstuetzen-die-lehrerinnen-und-lehrer-mit-angeboten-fuer) beruht. Sollte es sich um Rechtnormen handeln, die eine Erforderlichkeit gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. c) handeln, bitte ich um deren Benennung. Sollte es sich um Einwilligungen gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Transparenz zu den Mustern dieser Einwilligungen. Ebenso bitte ich um Transparenz zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35. Ebenso bitte ich um Transparenz zu den das LMS betreffenden Einträgen in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO Artikel 30. Sollten die Dokumente gemäß DSGVO Artikel 6, 30 und 35 nicht beim Ministerium vorliegen, erbitte ich Transparenz dahingehend, ob und wie das Ministerium Schulen als potenziell Verantwortliche der Datennverarbeitung bei der Wahrung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unterstützt (z.B. Anschreiben, Informationen, Vorgaben, Muster, Vorlagen usw. gegenüber/für den/die Schulen). Ebenso bitte ich um sämtliche Kommunikation mit dem/der Landesdatenschutzbeauftragten das konkrete LMS betreffend.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188748 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. Juni 2020 20:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 11. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020 und Ihr…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Juni 2020
Datum
29. Juni 2020 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2020 und Ihr Interesse an LOGINEO NRW LMS. Gerne gewähren wir Ihnen gemäß § 2 IFG NRW Einsicht in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu LOGINEO NRW LMS gem. Art. 30 DSGVO, welches das Ministerium für Schule und Bildung NRW den Schulen, die das System einführen möchten, bereitstellt. Das Dokument wird gemäß den Anforderungen der DSGVO alle Ihre Fragen bzgl. der Rechtmäßigkeit und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitungen personenbezogener Daten in LOGINEO NRW LMS beantworten. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis von Art. 6, Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlichen Einwilligungen werden bei der Erstanmeldung am System im Rahmen der Aktivierung des individuellen Kontos der Nutzerinnen und Nutzer elektronisch eingeholt. Die Darstellung des Aktivierungsdialogs für das System finden Sie als Dokument im Anhang. Ihre Frage zur Datenschutz-Folgeabschätzungen beantwortet sich über die vom Ministerium im Bildungsportal bereitgestellte FAQ: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/Fragen-und-Antworten/Sonstige-Fragen-zum-Datenschutzrecht-an-Schulen/index.html. Im Rahmen von Einzelthemen aus dem Bereich Digitalisierung von Schule wie auch konkret zu LOGINEO NRW befindet sich das Ministerium für Schule und Bildung seit Jahren im Kontakt mit der Landesdatenschutzbeauftragten (LDI). Hinweise und Anregungen der LDI wurden und werden bei der Konzeption von LOGINEO NRW berücksichtigt. Daher war eine gesonderte Abstimmung mit der LDI bezüglich des LOGINEO NRW LMS nicht erforderlich. Selbstverständlich ist die LDI über das Lernmanagementsystem informiert worden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen