Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung für Logineo
Sämtliche amtlichen Informationen dazu, auf welcher Grundlage die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim eingeführten LMS "Logineo" (https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-unterstuetzen-die-lehrerinnen-und-lehrer-mit-angeboten-fuer) beruht.
Sollte es sich um Rechtnormen handeln, die eine Erforderlichkeit gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. c) handeln, bitte ich um deren Benennung.
Sollte es sich um Einwilligungen gemäß DSGVO Artikel 6, Abs. 1, Buchst. a) handeln, bitte ich um Transparenz zu den Mustern dieser Einwilligungen.
Ebenso bitte ich um Transparenz zur Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35.
Ebenso bitte ich um Transparenz zu den das LMS betreffenden Einträgen in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß DSGVO Artikel 30.
Sollten die Dokumente gemäß DSGVO Artikel 6, 30 und 35 nicht beim Ministerium vorliegen, erbitte ich Transparenz dahingehend, ob und wie das Ministerium Schulen als potenziell Verantwortliche der Datennverarbeitung bei der Wahrung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung unterstützt (z.B. Anschreiben, Informationen, Vorgaben, Muster, Vorlagen usw. gegenüber/für den/die Schulen).
Ebenso bitte ich um sämtliche Kommunikation mit dem/der Landesdatenschutzbeauftragten das konkrete LMS betreffend.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juni 2020
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14. Juli 2020
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