Rechtmäßigung von Abstimmungen in der Kommune und deren Aufhebung
In Cottbus wurde der Oberbürgermeister per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß §3 Abs. 7 BbgKomBesV in eine höhere Gehaltsstufe eingegliedert.
Unmittelbar vor Abstimmung (etwa 20 Minuten) wurde den Stadtverordneten noch seitens des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung ein offener Brief eines Anwalts übergeben. Darin wurde den Stadtverordneten falsche Informationen gegeben. U.a. wurde ihnen mitgeteilt, sie müssten der Erhöhung zustimmen, da sie keinen Ermessensspielraum hätten. Kritiker wurden denunziert: Ihnen wurde vorgeworfen, zum Rechtsbruch aufzurufen. (siehe Berichterstattung: https://www.raka-magazin.de/streit-um-ob-gehalt-innenministerium-gibt-kritikern-recht-1635/)
1. Wie bewertet das Brandenburger Innenministerium diesen Vorfall? Ist dieser Vorgang als zulässig anzusehen?
2. Gab es eine Abstimmung zwischen Ministerium und Stadtverwaltung Cottbus? Wenn ja, bitte ich um Einsicht in sämtliche Korrespondenzen.
3. Kann das Innenministerium diesen Beschluss aufheben?
4. Gab es in Brandenburg schon derartige Fälle, dass einer Einstufung in eine höhere Gehaltsstufe seitens Stadtverordneten oder Mitgliedern eines Kreistages versagt wurde?
5. Gibt in Brandenburg bereits Rechtssprechung zu dem Problemfall? Bitte Aktenzeichen angeben.
Anfrage erfolgreich
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Datum7. April 2019
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10. Mai 2019
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