Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II

Anfrage an: Jobcenter Dortmund

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde der Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses eingeführt (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB II / https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf). Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Die Fachlichen Weisungen wurden noch nicht ergänzt. Es ist noch kein Bezug auf § 81 (2) SGB III eingearbeitet. Da die Sachbearbeiter bereits jetzt entsprechend entscheiden müssen, müssen Ihnen auch Weisungen, Leitlinien usw. an die Hand gegeben worden sein.

Bitte senden Sie mir alle Weisungen usw. zu, die die Sachbearbeiter in Bezug auf Weiterbildung und Umschulung beim Jobcenter Dortmund beachten müssen. Insebesondere auch die Weisungen usw. zum Rechtsanspruch auf Weiterbildung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juni 2020 13:32
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Juli 2020 22:23
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Arbeit-von-Morgen-…
An Jobcenter Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses SGB II [#191713]
Datum
11. August 2020 09:47
An
Jobcenter Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz wurde der Rechtsanspruch auf Nachholen des Berufsabschlusses eingeführt (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB II / https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba045619.pdf). Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft getreten. Die Fachlichen Weisungen wurden noch nicht ergänzt. Es ist noch kein Bezug auf § 81 (2) SGB III eingearbeitet. Da die Sachbearbeiter bereits jetzt entsprechend entscheiden müssen, müssen Ihnen auch Weisungen, Leitlinien usw. an die Hand gegeben worden sein. Bitte senden Sie mir alle Weisungen usw. zu, die die Sachbearbeiter in Bezug auf Weiterbildung und Umschulung beim Jobcenter Dortmund beachten müssen. Insebesondere auch die Weisungen usw. zum Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191713/