Rechtsanwälte

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Dürfen Rechtsanwälte vor Gericht lügren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dürfen Rechtsanwält…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsanwälte [#177423]
Datum
28. Januar 2020 09:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dürfen Rechtsanwälte vor Gericht lügren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177423 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 139/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 28. Januar 202…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Rechtsanwälte
Datum
30. Januar 2020 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 139/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 28. Januar 2020, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Beantwortung der Frage, ob Rechtsanwälte vor Gericht lügen dürfen, gebeten haben. Ihr Informationsbegehren stellt die Bitte um eine Rechtsauskunft dar. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist die Befugnis zur Rechtsberatung im Wesentlichen den Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen