Rechtsauffassung der Hamburger Schulbehörde zum Auskunftsrecht gemäß DSGVO und der Anwendung dessen durch einzelne SuS
Anfrage an:
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ihre Einschätzung und ausführliche Informationen welche Daten Schulen gegenüber ehemaligen oder nicht ehemaligen SuS im Rahmen einer DSGVO (und ggf. BDSG) Auskunftsanfrage beauskunften müssen.
Insbesondere bitte ich dabei um Beantwortung der Frage ob im Rahmen einer DSGVO Auskunftsanfrage eine Schülerakte mit übersandt werden muss.
Anfrage abgelehnt
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Datum6. Juni 2019
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9. Juli 2019
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