Rechtsbehelfe (ordentliche und außerordentliche) gegen Gerichte/-Urteile + Befangenheit von Richtern

Gegen Gerichtsbeschlüsse sind Rechtsbehelfe möglich.

Ordentliche Rechtsbehelfe:
- Welche und wie häufig wurden diese eingesetzt? Werden Rechtsbehelfebelehrungen mit ausgegeben? Wenn ja, wann und mit welchen Dokumenten. Wie sind die Fristen?

Außerordentliche Rechtsbehelfe
- Welche Rechtsbehelfe sind möglich und wie häufig wurden diese eingesetzt ? Werden die Rechtsbehelfe benannt und über Belehrungen mit ausgegeben ? Wie sind die Fristen.

Befangenheit der Richter
- wann vor und wie lange nach einer Verhandlung kann eine Partei einen Richter ablehnen? Wie häufig wurde dies beantragt und wie häufig wurde dem stattgegeben.

Bitte nennen Sie in allen Möglichkeiten von Rechtsbehelfen und Befangenheitsanträgen an den unterschiedlichen Gerichtsarten und benennen ie wie häufig (prozentual und absolut) wurden diese im Zeitraum von 2012-2016, gegliedert nach Jahren eingesetzt.

Diese Aufstellung bitte gegliedert nach den Gerichtsarten und Gerichtsorten.

Um ungeplante, nachträglich erhobene Kosten für diese IFG Anfrage zu vermeiden ist die Anfrage hiermit beschrieben.

Die Anfrage hiermit zurückgezogen. Bitte benennen Sie die Kosten. Nach Benennung der Kosten wird über die Anfrage entschieden und diese entsprechend gestellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2017
  • Frist
    8. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegen Gerichts…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsbehelfe (ordentliche und außerordentliche) gegen Gerichte/-Urteile + Befangenheit von Richtern [#20205]
Datum
6. Februar 2017 01:04
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gegen Gerichtsbeschlüsse sind Rechtsbehelfe möglich. Ordentliche Rechtsbehelfe: - Welche und wie häufig wurden diese eingesetzt? Werden Rechtsbehelfebelehrungen mit ausgegeben? Wenn ja, wann und mit welchen Dokumenten. Wie sind die Fristen? Außerordentliche Rechtsbehelfe - Welche Rechtsbehelfe sind möglich und wie häufig wurden diese eingesetzt ? Werden die Rechtsbehelfe benannt und über Belehrungen mit ausgegeben ? Wie sind die Fristen. Befangenheit der Richter - wann vor und wie lange nach einer Verhandlung kann eine Partei einen Richter ablehnen? Wie häufig wurde dies beantragt und wie häufig wurde dem stattgegeben. Bitte nennen Sie in allen Möglichkeiten von Rechtsbehelfen und Befangenheitsanträgen an den unterschiedlichen Gerichtsarten und benennen ie wie häufig (prozentual und absolut) wurden diese im Zeitraum von 2012-2016, gegliedert nach Jahren eingesetzt. Diese Aufstellung bitte gegliedert nach den Gerichtsarten und Gerichtsorten. Um ungeplante, nachträglich erhobene Kosten für diese IFG Anfrage zu vermeiden ist die Anfrage hiermit beschrieben. Die Anfrage hiermit zurückgezogen. Bitte benennen Sie die Kosten. Nach Benennung der Kosten wird über die Anfrage entschieden und diese entsprechend gestellt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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