Rechtsbehelfsstatistik zu Allgemeinverfügung WA 25-Wp 5700-2019/0002

Die Anzahl der fristgerecht eingegangenen Widersprüche zu der o.g. Allgemeinverfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der fr…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsbehelfsstatistik zu Allgemeinverfügung WA 25-Wp 5700-2019/0002 [#250422]
Datum
1. Juni 2022 22:06
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der fristgerecht eingegangenen Widersprüche zu der o.g. Allgemeinverfügung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.06.2022 und übersende Ihnen anbei…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Rechtsbehelfsstatistik zu Allgemeinverfügung WA 25-Wp 5700-2019/0002 [#250422]
Datum
23. Juni 2022 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 01.06.2022 und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Im Rahmen der Bearbeitung Ihres IFG-Antrags erhebt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) personenbezogene Daten von Ihnen. Die BaFin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den allgemeinen Datenverarbeitungsgrundsätzen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU (VO) 679/2016 - DSGVO) und hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484. Mit freundlichen Grüßen