Rechtsbewertung Bad Aibling

Die abschließende Rechtsbewertung ihres Hauses zur Prüfung der BND/NSA-Station Bad Aibling von März 2016.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die abschließend…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Rechtsbewertung Bad Aibling [#17116]
Datum
16. Juni 2016 14:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die abschließende Rechtsbewertung ihres Hauses zur Prüfung der BND/NSA-Station Bad Aibling von März 2016.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsbewertung Bad Aibling“ vom 16.06.2016 (#…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Rechtsbewertung Bad Aibling [#17116]
Datum
19. Juli 2016 09:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsbewertung Bad Aibling“ vom 16.06.2016 (#17116) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 17116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem IFG; Rechtsbewertung zur Prüfung BND-Station Bad Aibling Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem IFG; Rechtsbewertung zur Prüfung BND-Station Bad Aibling
Datum
22. Juli 2016 12:09
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 22-681 II#0344 Sehr geehrter Herr Meister, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 16.06.2016 ("abschließende Rechtsbewertung ihres Hauses zur Prüfung der BND/NSA-Station Bad Aibling von März 2016"). Der entsprechende Bescheid befindet sich z. Zt. im Geschäftsgang und wird Ihnen in Kürze zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
GESCHÄFTSZ. 22-681 II#0344 Sehr geehrte mit E-Mail vom 16.06.2016 baten Sie um Zusendung der "abschließenden…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
GESCHÄFTSZ. 22-681 II#0344
Datum
1. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
157,4 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 16.06.2016 baten Sie um Zusendung der "abschließenden Rechtsbewertung ihres Hauses zur Prüfung der BND/NSA-Station Bad Aibling von März 2016". Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag gemäß § 1 Abs. 1 IFG, das o. g. Schriftstück zu übersenden, wird abgelehnt. Der die Kontrolle der Außenstelle Bad Aibling des BND betreffende Vorgang ist als "GEHEIM" nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft. Für Schriftstücke eines Vorgangs, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, besteht gem. § 3 Nr. 4 IFG kein Informationszugang. Nach Abschluss des Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Einstufung des Schriftstücks zu überprüfen und ggf. zu ändern. Die in den Dokumenten des Vorgangs enthaltenen Informationen sind Bestandteil andauernder Kontroll- und Prüftätigkeiten der BfDl. Ein Informationszugang ist daher auch gemäß § 4 Abs. 1 IFG abzulehnen. Nach Abschluss des Verfahrens werde ich auf ihre Bitte zurückkommen. 2. Es werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhoben werden (Anschrift: Husarenstr. 30, 53117 Bonn). Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz oder unter Verwendung eines De-Mail-Kontos mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz genügt für das Einlegen eines Widerspruchs nicht. Mit freundlichen Grüßen