rechtsextreme Straftaten

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Aus Presseberichten im Sommer 2019 der Neu-Ulmer Zeitung und der schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25% gestiegen sind zwischen 2017 und 2018.

Gibt es Erkenntnisse zu der Entwicklung an rechtsextremen Straftaten im Jahr 2019?

Könnten sie mir die genauen Daten zu 2019, welche Straftaten wie oft vorgefallen sind, zukommen lassen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    6. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus Pressebericht…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
rechtsextreme Straftaten [#173553]
Datum
7. Januar 2020 14:10
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus Presseberichten im Sommer 2019 der Neu-Ulmer Zeitung und der schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25% gestiegen sind zwischen 2017 und 2018. Gibt es Erkenntnisse zu der Entwicklung an rechtsextremen Straftaten im Jahr 2019? Könnten sie mir die genauen Daten zu 2019, welche Straftaten wie oft vorgefallen sind, zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173553
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Zunahme rechtsextremer Straftaten RuD-0221/20/2 Sehr geehrteAntr…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsgesetz | Zunahme rechtsextremer Straftaten
Datum
8. Januar 2020 10:01
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/2 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage ist am 08.01.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten RuD-02…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten
Datum
10. Januar 2020 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
RuD-0221/20/2 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 08.01.2020 haben Sie unter Verweis auf das Landesinformationsgesetz (LIFG) Informationen bezüglich Erkenntnissen der Entwicklung rechtsextremer Straftaten im Jahr 2019 beantragt: "Aus Presseberichten im Sommer 2019 der Neu-Ulmer Zeitung und der schwäbischen Zeitung ist zu entnehmen, dass rechtsextreme Straftaten um 25% gestiegen sind zwischen 2017 und 2018. Gibt es Erkenntnisse zu der Entwicklung an rechtsextremen Straftaten im Jahr 2019?" Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird nicht stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §'2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Die von Ihnen angeforderten Informationen liegen dem Polizeipräsidium Ulm zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Grundsätzlich stehen die statistischen Daten der Poli-tisch motivierten Kriminalität eines Jahres frühestens im Mai des darauffolgenden Jahres zur Verfügung. Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten [#…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten [#173553]
Datum
14. Januar 2020 12:00
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Ist es Ihnen möglich Zahlen zum 1. Halbjahr 2019 anzugeben, wie es zum Beispiel das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West es tun? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173553

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Polizeipräsidium Ulm
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten [#1735…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz | Information zur Zunahme rechtsextremer Straftaten [#173553]
Datum
15. Januar 2020 10:05
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die statistischen Daten der Politisch motivierten Kriminalität werden in Baden-Württemberg durch das Landeskriminalamt erhoben und herausgegeben. Wie wir Ihnen mit E-Mail vom 10.01.2020 bereits mitgeteilt haben, stehen diese frühestens im Mai des jeweils darauffolgenden Jahres zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen