Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Auskunft um folgende Aspekte im Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern.
I. Bitte erteilen Sie Auskunft über die Rechtsform von
a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit,
b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und
c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen
II. Bitte erteilen Sie desweiteren Auskunft über Rechtsaufsicht (d.h. durch welche Institution sichergestellt werden soll/wird, dass die nachfolgend genannten Institutionen Gesetze und sonstiges Recht beachten)
a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit,
b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und
c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. wonach die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen sind.
III. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.
IV. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Agenturen für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.
V. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Der Antragssteller
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung/Ergänzung per 2015-11-16:
Im Thomé Newsletter 29/2015 vom 07.11.2015 (abrufbar unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…) findet sich der "Erfahrungsbericht der NRW Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW)"(Landtag NRW Vorlage 16/3356) (abrufbar unter: http://www.harald-thome.de/media/files/…). In diesem Erfahrungsbericht wird auf den Seiten 6-8 und 10-12 die verschiedenen Trägerformen der Jobcenter sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die Jobcenter am Beispiel des Landes NRW erläutert.
Information nicht vorhanden
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Datum28. Januar 2014
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1. März 2014
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