Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft um folgende Aspekte im Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern.

I. Bitte erteilen Sie Auskunft über die Rechtsform von

a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit,
b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und
c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen

II. Bitte erteilen Sie desweiteren Auskunft über Rechtsaufsicht (d.h. durch welche Institution sichergestellt werden soll/wird, dass die nachfolgend genannten Institutionen Gesetze und sonstiges Recht beachten)

a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit,
b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und
c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. wonach die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen sind.

III. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.

IV. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Agenturen für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.

V. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Der Antragssteller

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung/Ergänzung per 2015-11-16:

Im Thomé Newsletter 29/2015 vom 07.11.2015 (abrufbar unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei…) findet sich der "Erfahrungsbericht der NRW Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW)"(Landtag NRW Vorlage 16/3356) (abrufbar unter: http://www.harald-thome.de/media/files/…). In diesem Erfahrungsbericht wird auf den Seiten 6-8 und 10-12 die verschiedenen Trägerformen der Jobcenter sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über die Jobcenter am Beispiel des Landes NRW erläutert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Januar 2014
  • Frist
    1. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern [#5533]
Datum
28. Januar 2014 01:10
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft um folgende Aspekte im Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern. I. Bitte erteilen Sie Auskunft über die Rechtsform von a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit, b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen II. Bitte erteilen Sie desweiteren Auskunft über Rechtsaufsicht (d.h. durch welche Institution sichergestellt werden soll/wird, dass die nachfolgend genannten Institutionen Gesetze und sonstiges Recht beachten) a. Der Bundesagentur für Arbeit, ihre Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit, b. Jobcentern als gemeinsame Einrichtung d.h. wonach Jobcenter gemeinsame Einrichtungen zwischen der Agentur für Arbeit und Kommune (Kreise und kreisfreie Städte) sind, und c. Jobcenter in einer Optionskommune d.h. wonach die Kommune bzw. der Landkreis als alleiniger Träger des SGB II zugelassen sind. III. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013. IV. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Agenturen für Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013. V. Bitte senden Sie mir in maschinenlesbarer Form d.h. im Dateiformat Excel der Softwarefirma Microsoft eine Auslistung einer aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland mit Nennung ihrer Rechtsform und Rechtsaufsicht zum 1. Januar 2013. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeits…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern [#5533]
Datum
1. März 2014 03:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern" vom 28.01.2014 (#5533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Dorniepen, von <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> wurde mir mit E-Mail …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern
Datum
14. März 2014 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dorniepen, von <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> wurde mir mit E-Mail vom 1. März 2014 mitgeteilt, dass Ihr Auskunftsersuchen vom 28. Januar 2014 zu dem Thema "Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern" nicht fristgemäß beantwortet worden sei. Sie bitten umgehend um Auskunft zu dem Stand Ihrer Anfrage. Am 29. Januar 2014 hat mich ein Auskunftsersuchen von Ihnen in dieser Angelegenheit erreicht. Mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wurde Ihr Anliegen beantwortet. Das Schreiben war an die von Ihnen in Ihrem Antrag vom 29. Januar 2014 bekannt gegebene Postanschrift: << Adresse entfernt >>, gerichtet. Demnach kann ich nicht nachvollziehen, warum mich nun Ihre Erinnerung erreicht. Gerne schicke ich Ihnen eine Kopie meines Antwortschreibens zu. Sollte sich Ihre Postanschrift geändert haben, bitte ich Sie, die mir für die Zusendung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Kopie des Antwortschreibens kann ich Ihnen aber auch an die von Ihnen in Ihrem Antrag vom 29. Januar 2014 bekannt gegebene persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> schicken. Falls Sie dies wünschen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Hinweis: Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. "FragdenStaat.de" kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kathleen Trebuth _________________ Referat II a 2 - Grundsatzfragen Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Bundesagentur für Arbeit - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin Tel. 030 18 527 - 0 Fax: 030 18 527 - 54 00 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmas.de<http://www.bmas.de/>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Trebuth, meine Anfrage zur Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern ha…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern [#5533]
Datum
14. März 2014 11:07
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Frau Trebuth, meine Anfrage zur Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern hatte ich nicht nur an des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sondern auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz geschickt. Ich vermute, dass das Justizministerium sich nicht zuständig fühlte und daher die Anfrage an Sie bzw. an das BMAS als federführendes Ministerium weitergeleitet hat. Wenn dem so ist, dann betrachten Sie bitte meine Anfrage bitte als erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Vermutung liegen Sie richtig. Das Bundesministerium der Justiz und…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Rechtsform und Rechtsaufsicht von Arbeitsagenturen und Jobcentern [#5533]
Datum
14. März 2014 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, mit Ihrer Vermutung liegen Sie richtig. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgegeben. Sie werden also von dort keine Antwort erhalten! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kathleen Trebuth _________________ Referat II a 2 - Grundsatzfragen Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Bundesagentur für Arbeit - Bundesministerium für Arbeit und Soziales Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin   Tel.  030 18 527 - 0 Fax: 030 18 527 - 54 00 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmas.de