Rechtsförmlichkeitsprüfung BZVMdF

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Ergebnis der Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (Beamtenzuständigkeitsverordnung MdF – BZVMdF) vom 8. Mai 2012 (GVBl. II/12, Nr. 34)

Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wird, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung.

Sofern die Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung nicht durch Ihr Haus vorgenommen wurde, bitte ich um Fehlanzeige.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sofern diese 50 € übersteigen. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Wie vermutet erfolgte die Rechtsförmlichkeitsprüfung nur äußerst oberflächlich.
Zum einem ist dies daran ersichtlich, dass hier nur das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (=Bundesrecht), nicht aber auch die GGO (=Landesrecht) herangezogen wurde.
Zum anderen wurden die Gesetze nicht vollständig zitiert und dies auch nicht moniert (nur einzelne Satznummern in den Gesetzeszitaten, fehlende §§ jedoch gar nicht).
Insgesamt weist daher die BZVMdF trotz der Er- und Bearbeitung durch 2 Ministerien erhebliche Fehler auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsförmlichkeitsprüfung BZVMdF [#230587]
Datum
5. Oktober 2021 16:20
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Ergebnis der Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen (Beamtenzuständigkeitsverordnung MdF – BZVMdF) vom 8. Mai 2012 (GVBl. II/12, Nr. 34) Sofern das Ergebnis nicht förmlich festgehalten wird, bitte ich um eine (anonymisierte) Kopie der Schreiben, Aktenvermerke, Gesprächsnotizen o.ä. zur Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung. Sofern die Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung nicht durch Ihr Haus vorgenommen wurde, bitte ich um Fehlanzeige. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben, sofern diese 50 € übersteigen. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230587/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu der im Betreff genannten Verordnung habe ich zuständigkei…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Rechtsförmlichkeitsprüfung BZVMdF [#230587]
Datum
7. Oktober 2021 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht zu der im Betreff genannten Verordnung habe ich zuständigkeitshalber an das für diese Verordnung federführend zuständige Ministerium der Finanzen und für Europa weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht in das Erge…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Empfangsbestätigung
Datum
11. Oktober 2021 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht in das Ergebnis der Rechtsförmlichkeitsprüfung der Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen ist am 5. Oktober 2021 im Ministerium der Finanzen und für Europa eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Ihr Akteneinsichtsgesuch vom 05.10.2021 Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich zu Ihrem Akteneinsichtsgesu…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Ihr Akteneinsichtsgesuch vom 05.10.2021
Datum
25. Oktober 2021 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
8,7 MB
Sehr Antragsteller/in anliegend übersende ich zu Ihrem Akteneinsichtsgesuch vom 05.10.2021 den Bescheid nebst den angeforderten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen

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