Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht

Anfrage an: Gemeinde Binz

Laut dieser Webseite sei das kommerzielle Fotografieren, auch die Aufnahme von Stockfotos, genehmigungspflichtig und gebührenpflichtig:
https://binzer-bucht.de/service/fotografie-und-dreharbeiten/

Leider habe ich weder auf der Webseite der Gemeinde Binz noch in der Strandsatzung einen Hinweis darauf gefunden, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Einschränkungen stattfinden.

Können sie bitt erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage die Gebühr gefordert wird?

Antwort verspätet

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  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Gemeinde Binz Details
Von
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Betreff
Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
Datum
1. November 2023 11:26
An
Gemeinde Binz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut dieser Webseite sei das kommerzielle Fotografieren, auch die Aufnahme von Stockfotos, genehmigungspflichtig und gebührenpflichtig: https://binzer-bucht.de/service/fotografie-und-dreharbeiten/ Leider habe ich weder auf der Webseite der Gemeinde Binz noch in der Strandsatzung einen Hinweis darauf gefunden, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Einschränkungen stattfinden. Können sie bitt erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage die Gebühr gefordert wird?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291436/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht“ vom 01.11.2…
An Gemeinde Binz Details
Von
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Betreff
AW: Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
Datum
5. Dezember 2023 08:54
An
Gemeinde Binz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht“ vom 01.11.2023 (#291436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
An Gemeinde Binz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
Datum
5. Dezember 2023 08:55
An
Gemeinde Binz
Status
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Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
An Gemeinde Binz Details
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Fax
Betreff
Rechtsgrundlage für Fotografiegebühr für Binzer Bucht [#291436]
Datum
5. Dezember 2023 08:57
An
Gemeinde Binz
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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