Rechtsgrundlage für Anordnung 3G-Regel; Gz. II C 1 Fa
die Senatsverwaltung hat mit Schreiben vom 29.3.2022, Gz. II C 1 Fa, an die Schulleitungen im Land Berlin ein Schreiben gesandt, in dem geregelt wird:
"Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen
Zusammenkünften eine 3G-Regel:
o Teilnahme an Gremiensitzungen
o Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
o Teilnahme an schulischen Veranstaltungen"
Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage für diese Regelung mit, die im Widerspruch zu Bundesrecht (§ 28 a IfSG) steht. Falls Sie mir nichts zusenden möchten, stelle ich ersatzweise gemäß § 3 Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Antrag auf Einsicht in sämtliche Akten, die sich auf die Begründung dieser diskriminierenden, gegen Bundesrecht verstoßenden Regelung, beziehen.
Information nicht vorhanden
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Datum7. April 2022
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10. Mai 2022
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