Rechtsgrundlage für das pauschale Verlangen von Verpflichtungserklärungen bei Schengenvisa
Rechtsgrundlage in Form von Gesetz, Erlass oder Rundschreiben oder sonstiger Verwaltungsanweisung, die das pauschale Einfordern von Verpflichtungserklärungen bei Besuchervisa festlegt.
Der Hintergrund:
Im "Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung ", BMI Az.: M I 3 – 125 101 – 68/1, ist beim Unterpunkt c der Grundsätze geschrieben :
"Ist der Ausländer selbst in der Lage, den Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ausnahmslos entbehrlich.
Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visaantrages."
Wie ist es erklärbar, dass z.B. die deutsche Vertretung in Pakistan stets die Vorlage von Verpflichtungsungerklärungen bei der Beantragung von Besuchervisa einfordert, selbst wenn der Lebensunterhalt des Besuchers durch seine eigene Erwerbstätigkeit gesichert ist?
Ergebnis der Anfrage
Aufgrund der unberechtigten generellen Forderung nach Verpflichtungserklärungen der deutschen Vertretung in Pakistan bei der Antragsstellung von Besuchsvisa stellte ich die Anfrage auf welcher Rechtsgrundlage diese generelle Forderung basiert.
Zwischenzeitlich wurde die Website der deutschen Vertretung geändert und die Bemerkung angebracht, dass es bei ausreichenden eigenen finanziellen Mitteln keiner Verpflichtungserklärung bedarf.
Somit hat sich die Anfrage für mich erledigt.
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum30. November 2014
-
3. Januar 2015
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!