Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie haben mit E-Mail vom 22. Dezember 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30187) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen:
Welche Rechtsgrundlage hat die Erhebung der Daten zum Rundfunkbeitrag?
Wir verstehen Ihr Anliegen dahingehend, dass Sie nach der Rechtsgrundlage einer Statistik zu Rundfunkbeiträgen fragen. Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Statistik zum Thema Rundfunkgebühren vorsieht, existiert somit auch nicht.
Die Statista GmbH, welche Statistiken zu Rundfunkgebühren auf ihren Internetseiten veröffentlicht, besitzt keine Zugehörigkeit zum Statistischen Bundesamt.
Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Die Bestimmung der Höhe der Beiträge und deren Verteilung sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt. Zunächst ermittelt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Betrag, welchen die Anstalten für den Bestandsschutz und die Fortentwicklung benötigen, welche laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge.
Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag finden Sie unter folgendem link:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e47…
Den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag finden Sie hier:
http://www.ard.de/download/1899692/Rund…
Diese Informationen können Ihnen vielleicht bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich sein.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen