Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für Anhörungen bei der Ausländerbehörde Dresden
Bürgeranfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf welcher Rechtsgrundlage(Gebührenordnung) werden jetzt für Anhörungen gemäß § 1 SächsVwVfZG i.V.m. § 28 VwVfG bei der Ausländerbehörde der Stadt Dresden für jede angefangene halbe Stunde 12,50 € verlangt?
Als Auftragsverwaltung kann mE die Stadt Dresden keine zusätzlichen Gebührenordnungen neben den Gebührenregeln der Aufenthaltsverordnung erlassen und erheben. Aus dieser sind aber keine Gebühren für Anhörungen vorgesehen.
Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Oktober 2015
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13. November 2015
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