Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen

Laut Bericht der Neuen Westfälischen (https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/22568045_Razzia-nachts-in-Herford-Polizei-kontrolliert-Disco-X-und-sperrt-Strasse.html) haben sie in der Nacht vom 21.09.2019 -22.09.2019 Identitätsfeststellungen an zwei Personen, die vor einer Sisha Bar saßen und fünf Personen, die sich zu Fuß auf den Weg zu einem Kiosk waren, vorgenommen. Teilen sie mir bitte die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme mit.

Ergebnis der Anfrage

Zuerst wurde meine Anfrage abgelehnt, weil diese sich nicht auf Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beziehen würden. Denn die Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellung würde nicht in Datenform vorliegen. Nachdem ich den Datenschutzbeauftragten der Behörde darauf aufmerksam gemacht habe, dass dieses nicht sein könnte, da die Polizei alles in der Vorgangsbearbeitung dokumentiert, wurde als nächster Ablehnungsgrund pauschal die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgebracht. Auf meinen Einwand hin, dass diese Antwort nicht der Dienstanweisung zur Beantwortung von IFG Anfragen des IM entspricht, wurde im dritten Antwortschreiben der Datenschutz der Betroffenen als Argument vorgebracht.
Da die Betroffenen durch den Artikel des "embedded" Journalisten der Lokalzeitung sowieso schon bloßgestellt wurde, ist dem ein gewisse Dreistigleit nicht abzusprechen.
Grundsätzlich klingt die Beschreibung in dem Artikel nach verdachtsunabhängigen Kontrollen, da eineganze Clique auf dem Weg zum Kiosk kontrolliert wurden und zwei Personen die friedlich vor einer Shisha Bar saßen. Das PolG NRW läßt allerdings auch in der Neufassung verdachtsunabhängige Kontrollen an jedem beliebigen Ort nicht zu, so dass die Rechtswidrigkeit der Kontrollen anzunehmen ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen [#167115]
Datum
23. September 2019 12:53
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bericht der Neuen Westfälischen (https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/22568045_Razzia-nachts-in-Herford-Polizei-kontrolliert-Disco-X-und-sperrt-Strasse.html) haben sie in der Nacht vom 21.09.2019 -22.09.2019 Identitätsfeststellungen an zwei Personen, die vor einer Sisha Bar saßen und fünf Personen, die sich zu Fuß auf den Weg zu einem Kiosk waren, vorgenommen. Teilen sie mir bitte die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
2. Oktober 2019 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 23.09.2019 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfr…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. Oktober 2019 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage an die Kreispolizeibehörde Herford befindet sich in der Anlage dieser Mail. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen“ [#167115] [#167115]
Datum
11. Oktober 2019 11:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167115 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil,da die Rechtsgrundlagen der Identitätsfeststellung in der Vorgangsbearbeitung dokumentiert werden müssen. Daher sind diese Information sehr wohl in Dateien gespeichert und es ist somit ein grundsätzlicher Rechtsanspruch vorhanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 167115.pdf - 2019-10-02_1-InformationzurVerarbeitungpersonenbezogenerDaten.pdf - 2019-10-10_1-KPBHerford_AntwortschreibenanFrauNAME.pdf Anfragenr: 167115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie behaupten, dass die Daten zur Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellungen nicht…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen“ [#167115] [#167115]
Datum
11. Oktober 2019 12:10
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie behaupten, dass die Daten zur Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellungen nicht als Informationen im Sinne des IFG NRW bei der Kreispolizeibehörde vorhanden wären. Dieses widerspricht meinem Kenntnisstand, grundsätzlich jedes polizeiliches Handel einen Verwaltungsakt darstellt und entsprechend dokumentiert werden. muss. Dieses geschieht heute im Vorgangsbearbeitungssystem (siehe https://police-it.org/pit-glossar/lexikon/vorgangsbearbeitungssysteme-in-deutschen-polizeibehoerden). Die Rechtsgrundlage für die Identitätsfeststellungen ist daher dort gespeichert und fällt daher unter das Informationsfreiheitsgesetz NRW. Desweiteren verwenden Sie, laut ihrer Pressemitteilung vom 23.09.2019 zu dem Einsatz, die Daten zur Erkenntnisgewinnung rund um die Personenstrukturen in und an den Diskotheken und Bars in der Innenstadt Herford (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65846/4382655). Daher gehe ich davon aus, dass die Daten nicht nur in der Vorgangsbearbeitung, sondern vermutlich auch in weiteren Dateien gespeichert werden. Ich würde Sie daher bitten die Anfrage erneut zu prüfen und mir gemäß IFG die in Dateien gespeicherten Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfrei…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. Oktober 2019 12:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 11.10.2019 ist hier eingegangen und befindet sich in Bearbeitung. Nach Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
IFG NRW_Antwort_KPB Herford Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage an die Kreispolize…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Betreff
IFG NRW_Antwort_KPB Herford
Datum
14. November 2019 13:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage an die Kreispolizeibehörde Herford befindet sich in der Anlage dieser Mail. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW_Antwort_KPB Herford [#167115] Sehr geehrteAntragsteller/in laut Dienstanweisung des Ministerium des I…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW_Antwort_KPB Herford [#167115]
Datum
25. November 2019 17:08
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Dienstanweisung des Ministerium des Innern NRW zu IFG Anfragen sollen in der Antwort anhand konkreter Anhaltspunkte umfassend und nachvollziehbar dargelegt werden, dass eine Beeinträchtigung der Effektivität der polizeilichen Gefahrenabwehr bei einer Auskunftserteilung eintreten könnte. Dieses ist in ihrer Antwort nicht geschehen, daher bitte ich Sie dieses nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167115

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
IFG NRW_3. Antwort_KPB Herford Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 25.11.2019…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
Betreff
IFG NRW_3. Antwort_KPB Herford
Datum
11. Dezember 2019 09:42
Status
geschwärzt
581,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 25.11.2019 an die Kreispolizeibehörde Herford befindet sich in der Anlage dieser Mail. Mit freundlichem Gruß