Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen
Laut Bericht der Neuen Westfälischen (https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/22568045_Razzia-nachts-in-Herford-Polizei-kontrolliert-Disco-X-und-sperrt-Strasse.html) haben sie in der Nacht vom 21.09.2019 -22.09.2019 Identitätsfeststellungen an zwei Personen, die vor einer Sisha Bar saßen und fünf Personen, die sich zu Fuß auf den Weg zu einem Kiosk waren, vorgenommen. Teilen sie mir bitte die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme mit.
Ergebnis der Anfrage
Zuerst wurde meine Anfrage abgelehnt, weil diese sich nicht auf Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz beziehen würden. Denn die Rechtsgrundlage der Identitätsfeststellung würde nicht in Datenform vorliegen. Nachdem ich den Datenschutzbeauftragten der Behörde darauf aufmerksam gemacht habe, dass dieses nicht sein könnte, da die Polizei alles in der Vorgangsbearbeitung dokumentiert, wurde als nächster Ablehnungsgrund pauschal die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgebracht. Auf meinen Einwand hin, dass diese Antwort nicht der Dienstanweisung zur Beantwortung von IFG Anfragen des IM entspricht, wurde im dritten Antwortschreiben der Datenschutz der Betroffenen als Argument vorgebracht.
Da die Betroffenen durch den Artikel des "embedded" Journalisten der Lokalzeitung sowieso schon bloßgestellt wurde, ist dem ein gewisse Dreistigleit nicht abzusprechen.
Grundsätzlich klingt die Beschreibung in dem Artikel nach verdachtsunabhängigen Kontrollen, da eineganze Clique auf dem Weg zum Kiosk kontrolliert wurden und zwei Personen die friedlich vor einer Shisha Bar saßen. Das PolG NRW läßt allerdings auch in der Neufassung verdachtsunabhängige Kontrollen an jedem beliebigen Ort nicht zu, so dass die Rechtswidrigkeit der Kontrollen anzunehmen ist.
Information nicht vorhanden
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Datum23. September 2019
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25. Oktober 2019
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0 Follower:innen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen [#167115]
- Datum
- 23. September 2019 12:53
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 2. Oktober 2019 15:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Betreff
- Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 10. Oktober 2019 11:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen“ [#167115] [#167115]
- Datum
- 11. Oktober 2019 11:32
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 11. Oktober 2019 11:34
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgrundlage Identitätsfeststellungen“ [#167115] [#167115]
- Datum
- 11. Oktober 2019 12:10
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 22. Oktober 2019 12:43
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. Oktober 2019 12:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Betreff
- IFG NRW_Antwort_KPB Herford
- Datum
- 14. November 2019 13:31
- Status
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: IFG NRW_Antwort_KPB Herford [#167115]
- Datum
- 25. November 2019 17:08
- An
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landrat als Kreispolizeibehörde Herford
- Betreff
- IFG NRW_3. Antwort_KPB Herford
- Datum
- 11. Dezember 2019 09:42
- Status
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