Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien

Welche Rechtsgrundlage hat das LKA 7 zur Führung der Datei AURELIA?
Welchen Zweck hat die Datei AURELIA?
Wie viele Personen sind dort gespeichert?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und wann werden Personen dort erfasst?

Welche Rechtsgrundlagen bestehen allgemein für CRIME-Dateien?
Wie viele CRIME-Dateien führt das LKA 7 Hamburg?
Wie sind die Namen dieser CRIME-Dateien?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mi…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien [#15811]
Datum
22. Februar 2016 22:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Rechtsgrundlage hat das LKA 7 zur Führung der Datei AURELIA? Welchen Zweck hat die Datei AURELIA? Wie viele Personen sind dort gespeichert? Auf welcher rechtlichen Grundlage und wann werden Personen dort erfasst? Welche Rechtsgrundlagen bestehen allgemein für CRIME-Dateien? Wie viele CRIME-Dateien führt das LKA 7 Hamburg? Wie sind die Namen dieser CRIME-Dateien?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage gem. …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien [#15811]
Datum
24. Februar 2016 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich die Eingangsbestätigung der Polizei in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 22.02.2016 zum Thema: "Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien [#15811]" Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- eine Rückfrage des Landeskriminalamts Hamburg Fa…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien [#15811]
Datum
1. März 2016 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Anhang befindet sich -per E-Mail vorab- eine Rückfrage des Landeskriminalamts Hamburg Fachstab Grundsatz (LKA FSt 21) in Sachen Ihrer Anfrage gem. §1 Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG vom 22.02.2016 zum Thema: "Rechtsgrundlage zur Datei AURELIA / CRIME-Dateien [#15811]" Dieses Schreiben geht Ihnen im Original auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 Sehr Antragsteller/in anlässlich ihrer Anfrage gem. § 1 HmbTG wird gebe…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015
Datum
22. März 2016 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anlässlich ihrer Anfrage gem. § 1 HmbTG wird gebeten eine zustellungsfähige Anschrift nach hier zu übermitteln. (siehe Anlage) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr << Anrede >> anbei wie gewünscht meine …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
22. März 2016 21:50
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Sehr << Anrede >> anbei wie gewünscht meine Anschrift. Ich teile Ihnen darüber hinaus mit, dass ich keine kostenpflichtige Auskunft wünsche, aber mit einer Auskunft analog zu der zur "Gruppen- und Szenegewalt" wie hier https://fragdenstaat.de/files/foi/45210/lka_entschuldigung.pdf zufrieden wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr << Anrede >> am 22.3.2016 bat ich Si…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
13. April 2018 12:13
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> am 22.3.2016 bat ich Sie um eine Auskunft zur Crime Datei Aurelia und deren Errichtungsanordnung analog zu der zur "Gruppen- und Szenegewalt" wie hier https://fragdenstaat.de/files/foi/452... Beabsichtigen noch diese Frage zu beantworten? Ich würde mich weiterhin über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben ist Ihnen …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
13. April 2018 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben ist Ihnen am 29.04.2018 durch das Landeskriminalamt zugeschickt worden. Nach mir vorliegenden Unterlagen erfolgte keine weitere Reaktion und nach Fristablauf wurde der Vorgang intern abgeschlossen. Für weitere Rückfragen steht die Polizei Hamburg gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr << Anrede >> auf dieses mir vora…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
13. April 2018 12:40
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf dieses mir vorab per Mail zugegangenes Schreiben antwortete ich bereits am 22.3.2016 und fragte nach einer Auskunft analog zu der zur Gruppen- und Szenegewalt. Welche Auskünfte würden Sie denn gegen Zahlung von Gebühren erteilen? Für eine Verweigerung der Auskunft Gebühren zu zahlen fände ich ein bisschen übertrieben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15811 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
AW: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr Antragsteller/in als zentrale Eingangsstelle…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
13. April 2018 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als zentrale Eingangsstelle für Anträge nach HmbTG liegen mir nicht alle Unterlagen vor. Daher werde ich Ihre E-Mail zuständigkeitshalber an das Landeskriminalamt weiterleiten, das Ihnen in der Angelegenheit entsprechend Auskünfte erteilen kann. Mit freundlichem Gruß

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
WG: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811] Sehr Antragsteller/in in Sachen der von Ihnen erf…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: AW: AW: Ihre Anfrage gem. § 1 HmbTG vom 22.02.2015 [#15811]
Datum
18. April 2018 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Sachen der von Ihnen erfragten Auskunft zur Crime Datei Aurelia und deren Errichtungsanordnung übersenden wir Ihnen die Antwort des Landeskriminalamtes Hamburg vom 16.02.2016, in der Ihnen mitgeteilt wird, dass Verfahrensbeschreibungen der Polizei (in diesem Fall die Errichtungsanordnung der Datei Aurelia) generell von der Einsichtnahme für den Bürger ausgenommen sind. Alles weitere ergibt sich aus dem angefügten Schreiben. Mit freundlichem Gruß