Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Jobcenter Hamm verlangt ein erweitertes Führungszeugnis (!!!!) im Rahmen für eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt.
Diesbezüglich interessierten mich die Anweisungen/Belehrungen an die Arbeitsvermittler Ihres Hauses und auf welcher Rechtsgrundlage sich diese bewegen.
2. Gibt es hier zu festgelegte Kostenerstattungsregelungen ?
Bisher ist mir nur bekannt, dass es für bestimmte Berufszweige (Sicherheitsbranche, etc...) evtl. erforderlich sei, im KONKRETEN FALLE EINER BEABSICHTIGTEN EINSTELLUNG ein Führungszeugnis vorzulegen - und dies beim Arbeitgeber direkt.
Unter Einhaltung des Datenschutzes und der Rechtsordnung teilen Sie mir bitte mit ob sich hier das Jobcenter ermächtigt sieht, derartige Kenntnisse persönlicher Verhältnisse zu erlangen.
Ein Hinweis an den Landesdatenschutzbeauftragen behalte ich mir vor.
Erweitertes Führungszeugnis
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger) aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und zwar unter Bezugnahme auf § 30a BZRG im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.[7] Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (z.B. Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel).
Demnach kann nach den "Besteller Prinzip" die Behörde das "erweiterte Führungszeignis" ja selbständig anfordern.
Über eine zeitnahe Antwort freue ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßeb
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. August 2016
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6. September 2016
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Für dieses nichtssagende, an der Anfrage vorbeigeschwurbelte Gefasel soll mensch auch noch Verständnis haben!
Einen Beschwerde an die genannte Stelle ist völlig sinnlos. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten interessiert das schon eher. Bei einer Optionskommune ist es der des Bundeslandes, sonst der Bundesrepublik.