Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Brandenburg, die außer dem Schulgesetz existieren:
- (Rechts-)Verordnungen
- Erlasse
- Ausführungsbestimmungen
- Dienstanweisungen

Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2015
  • Frist
    29. August 2015
  • 0 Follower:innen
Claudia Herbst
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10866]
Datum
28. Juli 2015 09:45
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Brandenburg, die außer dem Schulgesetz existieren: - (Rechts-)Verordnungen - Erlasse - Ausführungsbestimmungen - Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Ihre Anfrage vom 28.7.2015 Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Dokumente sind im Intern…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.7.2015
Datum
28. Juli 2015 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Dokumente sind im Internet zu finden. § 133 Brandenburgisches Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung (VV-Schulpsychologische Beratung - VVpsyBer) vom 19. September 2014 (Abl. MBJS/14, [Nr. 15]<http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Abl-MBJS_15_2014.pdf>, S.242) Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Ihre Anfrage vom 28.7.2015 Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Dokumente sind im Int…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.7.2015
Datum
28. Juli 2015 12:57
Status
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Dokumente sind im Internet zu finden. § 133 Brandenburgisches Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung (VV-Schulpsychologische Beratung - VVpsyBer) vom 19. September 2014 (Abl. MBJS/14, [Nr. 15]<http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Abl-MBJS_15_2014.pdf>, S.242) Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Claudia Herbst
AW: Ihre Anfrage vom 28.7.2015 [#10866] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. ... Mit fr…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.7.2015 [#10866]
Datum
29. Juli 2015 10:27
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>