Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Berlin, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
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Claudia Herbst
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10716]
Datum
20. Juli 2015 22:25
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Berlin, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde an Frau <<E-Mail-Adresse>> weiterg…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10716]
Datum
21. Juli 2015 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wurde an Frau <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Sollten Sie in der angegebenen Frist noch keine Antwort erhalten haben, kann das durchaus daran liegen, dass im Moment viele Mitarbeiter/innen sich im Urlaub befinden, wofür ich Sie im Vorfeld um Verständnis bitte. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrte Frau Herbst, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Urlaubsbedingt kan…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10716]
Datum
22. Juli 2015 12:21
Status
Sehr geehrte Frau Herbst, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Urlaubsbedingt kann ich Ihnen die gewünschte Auskunft erst ab Mitte August erteilen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen