Rechtsgrundlagen Schulpsychologie


Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Schleswig-Holstein, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2015
  • Frist
    24. August 2015
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Claudia Herbst
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10797]
Datum
25. Juli 2015 08:45
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Schleswig-Holstein, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrte Frau Herbst, im Folgenden möchte ich Ihre Anfrage beantworten. 1. Die Aufgaben und die Struktur des …
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie (#10797)
Datum
7. August 2015 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrte Frau Herbst, im Folgenden möchte ich Ihre Anfrage beantworten. 1. Die Aufgaben und die Struktur des schulpsychologischen Dienstes sind im Schulgesetz (Abschnitt III, § 132f) geregelt. Als Mitarbeiter des für Bildung zuständigen Ministeriums gelten für Schulpsychologen die entsprechenden Dienstvorschriften und Anweisungen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten ist im Schulgesetz ausdrücklich vorgesehen. 2. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Rechtsvorschriften: · § 203 StGB "Verletzung von Privatgeheimnissen" · "Landesverordnung über die Verarbeitung personbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Schul-Datenschutzverordnung)" (vom 05.06.2015) · "Erlass zur Beurlaubungen zu Beginn der Schulpflicht entsprechend § 22 Abs. 2 Satz 3 SchulG" (vom 27.03.2014) · "Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)" vom 03.06.2013 · "Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche)" vom 19.03.2012 · "Notfallwegweiser für die Schule bei Krisen- und Unglücksfällen" vom 22.09.2009 3. Zu den erbetenen Auskünften zu Gesprächen mit Kindern und den zugrundeliegenden kinderpsychologischen Annahmen gibt es keine gesonderten Rechtsvorschriften für Schulpsychologen, vielmehr gilt grundsätzlich das Schulgesetz. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes können gemäß § 9 Abs. 2 IZG die entsprechenden Rechtsvorschriften aus den allgemein zugänglichen Quellen in Schleswig-Holstein beschafft werden, z. B. unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre freundliche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Claud…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie (#10797) [#10797]
Datum
8. August 2015 11:51
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre freundliche Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom 10.08.2015 bis 28.08.2015 im Urlaub. Die Mails werden nicht weitergelei…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Automatische Antwort: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie (#10797) [#10797]
Datum
8. August 2015 11:51
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom 10.08.2015 bis 28.08.2015 im Urlaub. Die Mails werden nicht weitergeleitet. Ab dem 01.09.2015 bin ich als Fachaufsicht für den schulpsychologischen Dienst wieder dienstags und freitags meinem Arbeitsplatz. Bei Bedarf auch an anderen Tagen. In dringenden Fällen können Sie sich auch an die Referatsleiterin Frau Dr. Hollmer unter der e-mail <<E-Mail-Adresse>> wenden. Vielen Dank! Dr. Ulrike Koch