Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Nordrhein-Westfalen, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
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Claudia Herbst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10799]
Datum
25. Juli 2015 08:55
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Nordrhein-Westfalen, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Juli 2015 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juli 2015, in dem Sie um Rechtsgrundlagen und Inf…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie
Datum
7. August 2015 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juli 2015, in dem Sie um Rechtsgrundlagen und Informationen zur Schulpsychologie bitten. Gerne verweise ich Sie auf die eigene Homepage der Schulpsychologie www.schulpsychologie.nrw.de<http://www.schulpsychologie.nrw.de> . Dort erhalten Sie alle notwendigen rechtlichen Grundlagen und Informationen zur Schulpsychologie in NRW, die Sie benötigen. Den Erlass zur "Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität", erhalten Sie unter www.recht.nrw.de<http://www.recht.nrw.de>. Darüber hinaus verweise ich auf die weiteren gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, die auch für die Schulpsychologie Anwendung finden. Dazu gehören insbesondere: EU-Datenschutzrecht, Bundesdatenschutzgesetz -BDSG, Datenschutzgesetz - DSG NRW, Archivgesetz -ArchivG NW, Gesundheitsdatenschutzgesetz -GDSG NW. Alle weiteren rechtlichen Bestimmungen von Interesse können Sie ebenfalls unter www.recht.nrw.de<http://www.recht.nrw.de> einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Claudia Herbst
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. ... Mit freundlichen Grüßen Cla…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10799]
Datum
8. August 2015 11:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>