Rechtsgrundlagen Schulpsychologie

Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Hamburg, die außer dem Schulgesetz existieren:
-(Rechts-)Verordnungen
-Ausführungsbestimmungen
-Dienstanweisungen
Daraus hervorgehen sollte:
- der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen
- der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen)
-Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...)
Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    21. August 2015
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Claudia Herbst
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
12. Juli 2015 13:07
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Hamburg, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst
Claudia Herbst
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsgrundlagen Schulpsychologie" v…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
21. August 2015 20:39
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rechtsgrundlagen Schulpsychologie" vom 12.07.2015 (#10552) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider haben wir, wie es scheint, Ihre ursprüngliche Anf…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
24. August 2015 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider haben wir, wie es scheint, Ihre ursprüngliche Anfrage nicht erhalten. Wir bitten Sie deswegen, Ihre Anfrage am besten auf dem Postwege noch einmal an uns zu senden. Bitte vergessen Sie nicht, eine Rücksendeadresse anzugeben, damit wir Ihnen die Antwort auch persönlich zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen
Claudia Herbst
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Ich möchte die Anfrage nicht unnötig bürokratisieren. Au…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
24. August 2015 15:47
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Ich möchte die Anfrage nicht unnötig bürokratisieren. Außerdem habe ich keinen Drucker. Daher habe ich Ihnen die ursprüngliche Anfrage noch einmal einkopiert und hoffe, dass wir es auch so regeln können. Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Hamburg, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre bei uns eingegangene Anfrage wurde zur Beantwor…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
25. August 2015 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Herbst, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre bei uns eingegangene Anfrage wurde zur Beantwortung weitergeleitet.   Schulinformationszentrum (SIZ) Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrte Frau Herbst, entschuldigen Sie bitte die urlaubsbedingt verzögerte Antwort auf Ihre Anfrage. Eine zu…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
2. September 2015 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, entschuldigen Sie bitte die urlaubsbedingt verzögerte Antwort auf Ihre Anfrage. Eine zusammenfassende Antwort auf Ihre Fragen finden Sie im Dokument "Rechtlicher Rahmen Schulpsychologie-Transparenzgesetz September 2015", bei allen anderen Dateien hanselt es sich um Anhänge. Mit freundlichem Gruß Dipl.-Psych. [geschwärzt] Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung Ltg. Referat Aufsicht Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), Bildungs- und Beratungszentrum Pädagogik bei Krankheit B 54 Hamburger Straße 31 22083 Hamburg Tel.: 040 - 428 63 [geschwärzt] E-Fax: 040 - 4279-67065 Mobil: 0172 - [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Von: Claudia Herbst [mailto: [geschwärzt] ] Gesendet: Montag, 24. August 2015 15:48 An: SchulInformationsZentrum, Funktionspostfach (SIZ) Betreff: AW: AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht. Ich möchte die Anfrage nicht unnötig bürokratisieren. Außerdem habe ich keinen Drucker. Daher habe ich Ihnen die ursprüngliche Anfrage noch einmal einkopiert und hoffe, dass wir es auch so regeln können. Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sämtliche rechtlichen Dokumente zur Schulpsychologie in Hamburg, die außer dem Schulgesetz existieren: -(Rechts-)Verordnungen -Ausführungsbestimmungen -Dienstanweisungen Daraus hervorgehen sollte: - der rechtliche Rahmen der Tätigkeit von Schulpsychologen/Schulpsychologinnen - der rechtliche Rahmen von Gesprächen mit Kindern (Teilnehmer, Datenschutz, in welchen Fällen müssen Eltern über Gespräche informiert werden, in welchen Fällen sollen Eltern an Gesprächen teilnehmen) -Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z. B. Jugendamt, Polizei,...) Darüber hinaus bitte ich Sie freundlich, mich darüber zu informieren, auf welchen kinderpsychologischen Annahmen die Arbeit des Schulpsychologischen Dienstes basiert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Claudia Herbst
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich freundlich für Ihre ausführliche Darstellung der Hintergründe zur…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Claudia Herbst
Betreff
AW: Rechtsgrundlagen Schulpsychologie [#10552]
Datum
7. September 2015 08:07
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich freundlich für Ihre ausführliche Darstellung der Hintergründe zur Schulpsychologie in Hamburg. ... Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 10552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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