Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder))

Antrag nach dem IFG des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

das Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" von 2015, das an der Viadrina-Universität Frankfurt (Oder) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellt wurde.

Darüber hinaus bitte ich Sie um eine Einordnung des Dokuments - in welchem Zusammenhang der behördlichen Entscheidungsfindung dieses Gutachten eingeholt wurde (Anlass und Hintergrund Ihrer Recherchen), welche Schritte der Einholung dieses Gutachtens vorausgegangen und gefolgt sind, und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§ 1 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Insbesondere sind auch Gutachten und Stellungnahmen Dritter vom IFG erfasst, vgl. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine eine elektronische Auskunftserteilung (E-Mail) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 IFG, § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. August 2017
  • Frist
    19. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Rechtsgut…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder)) [#24354]
Datum
17. August 2017 23:16
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" von 2015, das an der Viadrina-Universität Frankfurt (Oder) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellt wurde. Darüber hinaus bitte ich Sie um eine Einordnung des Dokuments - in welchem Zusammenhang der behördlichen Entscheidungsfindung dieses Gutachten eingeholt wurde (Anlass und Hintergrund Ihrer Recherchen), welche Schritte der Einholung dieses Gutachtens vorausgegangen und gefolgt sind, und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§ 1 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Insbesondere sind auch Gutachten und Stellungnahmen Dritter vom IFG erfasst, vgl. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine eine elektronische Auskunftserteilung (E-Mail) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 IFG, § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkart…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder)) [#24354]
Datum
19. September 2017 10:58
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder))“ vom 17.08.2017 (#24354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 965/2017 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihr Antrag vom 17. August 2017 - Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder)) [#24354]
Datum
21. September 2017 15:46
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 965/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in das anliegende Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen heute in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 17. August 2017 - Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder)) [#24354]
Datum
26. Oktober 2017 19:17
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen heute in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder))“ vom 17.08.2017 (#24354). Den von mir gestellten Antrag verfolge ich nunmehr nicht mehr weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>