Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" (2015) (Viadrina-Universität Frankfurt (Oder))
Antrag nach dem IFG des Bundes
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Rechtsgutachten "Aufladbare Gutscheinkarten" von 2015, das an der Viadrina-Universität Frankfurt (Oder) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erstellt wurde.
Darüber hinaus bitte ich Sie um eine Einordnung des Dokuments - in welchem Zusammenhang der behördlichen Entscheidungsfindung dieses Gutachten eingeholt wurde (Anlass und Hintergrund Ihrer Recherchen), welche Schritte der Einholung dieses Gutachtens vorausgegangen und gefolgt sind, und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §§ 1 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Insbesondere sind auch Gutachten und Stellungnahmen Dritter vom IFG erfasst, vgl. § 4 Abs. 1 S. 2 IFG.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine eine elektronische Auskunftserteilung (E-Mail) gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 IFG, § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum17. August 2017
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19. September 2017
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