Rechtsgutachten bezüglich foodsahring Fair-Teilern

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
von Herrn Dr. Zengerling wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um einschätzen zu lassen, ob von foodsharing betriebene sog. Fair-Teiler als Lebensmittelbetriebe mit besonders strengen Auflagen zu behandeln seien. Bisher verweigert uns die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Pankow den Einblick in dieses Dokument. Das Wissen um den Inhalt dieses Gutachtens ist Verständnis der Vorgänge und weiteres Handeln in diesem Fall unabdingbar.
Bitte lassen Sie uns dieses Dokument zukommen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

(Mitglied des gemeinnützigen foodsharing e.V.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
David Neiser
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, von Herrn Dr. Ze…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
David Neiser
Betreff
Rechtsgutachten bezüglich foodsahring Fair-Teilern [#12478]
Datum
11. Januar 2016 13:07
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, von Herrn Dr. Zengerling wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um einschätzen zu lassen, ob von foodsharing betriebene sog. Fair-Teiler als Lebensmittelbetriebe mit besonders strengen Auflagen zu behandeln seien. Bisher verweigert uns die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Pankow den Einblick in dieses Dokument. Das Wissen um den Inhalt dieses Gutachtens ist Verständnis der Vorgänge und weiteres Handeln in diesem Fall unabdingbar. Bitte lassen Sie uns dieses Dokument zukommen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen (Mitglied des gemeinnützigen foodsharing e.V.)
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Bezirksamt Pankow
Ihre Anfrage vom 11.01.2016 rechtsgutachten bezüglich foodsharing Sehr geehrter Herr Neiser, in der Anlage übe…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.01.2016 rechtsgutachten bezüglich foodsharing
Datum
28. Januar 2016 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Neiser, in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme des Rechtsamtes. Mit freundlichen Grüßen