Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz

Das Rechtsgutachten von 2002, mit dem begründet wurde, weshalb Murat Kurnaz im Falle einer Freilassung aus Guantánamo nicht mehr ohne Weiteres nach Deutschland einreisen dürfe. Es wurde vom damaligen Referatsleiter für Ausländerrecht Hans-Georg Maaßen verfasst und wurde auch im Kurnaz-Untersuchungsausschuss thematisiert.

Personenbezogene Daten von Herrn Kurnaz können geschwärzt werden.

Ergebnis der Anfrage

Die Unterlagen sollen mittlerweile ans Bundesarchiv abgegeben worden sein, was vor dem Hintergrund einer ähnlichen Anfrage von Arne Semsrott aber zweifelhaft ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsg…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rechtsgutach…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz [#38150]
Datum
14. Januar 2019 19:55
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten von 2002, mit dem begründet wurde, weshalb Murat Kurnaz im Falle einer Freilassung aus Guantánamo nicht mehr ohne Weiteres nach Deutschland einreisen dürfe. Es wurde vom damaligen Referatsleiter für Ausländerrecht Hans-Georg Maaßen verfasst und wurde auch im Kurnaz-Untersuchungsausschuss thematisiert. Personenbezogene Daten von Herrn Kurnaz können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz“ v…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz [#38150]
Datum
18. Februar 2019 14:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz“ vom 14.01.2019 (#38150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 38150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
656,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgutachten Einreiseverweigerung Kurnaz“ [#38150] [#38150]
Datum
26. Mai 2019 15:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/38150 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine ähnliche Anfrage von Arne Semsrott kürzlich positiv beantwortet wurden ist: https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtsgutachten-zu-murat-kurnaz-von-2002/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 38150.pdf - 2019-04-11_1-ifg_bmi_20190411.pdf Anfragenr: 38150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Mai 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.