Rechtsgutachten: "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung zur Aufnahme von ZITIS in die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung"

Anfrage an: ZITiS

das Gutachten "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur
Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung
zur Aufnahme von ZITIS in die
Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung"
(siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/19/249/1924979.pdf#page=41 Zeile 1)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Gutachten &qu…
An ZITiS Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten: "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung zur Aufnahme von ZITIS in die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung" [#258834]
Datum
11. September 2022 19:14
An
ZITiS
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Gutachten "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung zur Aufnahme von ZITIS in die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung" (siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/19/249/1924979.pdf#page=41 Zeile 1)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258834/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 11.09.2022 Ihr Zeichen: #258834 Unser Zeichen: RF/22020403 München, 13.09.…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Rechtsgutachten: "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung zur Aufnahme von ZITIS in die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung" [#258834]
Datum
13. September 2022 16:19
Status
Warte auf Antwort
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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 11.09.2022 Ihr Zeichen: #258834 Unser Zeichen: RF/22020403 München, 13.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer E-Mail vom 11. September 2022. Mit freundlichen Grüßen

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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 11.09.2022 Ihr Zeichen: #258834 Unser Zeichen: RF/22020403 München, 04.10.20…
Von
ZITiS
Betreff
AW: Rechtsgutachten: "Erweiterung des erstellten Rechtsgutachtens zur Aufgabenerfüllung der ZITIS um die Fragestellung zur Aufnahme von ZITIS in die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung" [#258834]
Datum
5. Oktober 2022 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Auskunftsbegehren, Ihre Anfrage vom 11.09.2022 Ihr Zeichen: #258834 Unser Zeichen: RF/22020403 München, 04.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, dass der Antrag nach dem IFG begründet wird. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Antrag Daten Dritter im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 IFG sowie geistiges Eigentum und Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß § 6 IFG betreffen könnte. Für diesen Fall wird von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG vorgeschrieben, dass der Antrag begründet werden muss (vgl. Brink/Polenz/Blatt/Blatt IFG § 7 Rn. 17-20). Die Begründung schafft die Grundlage dafür, dass die Behörde in einem Fall des § 5 Abs. 1 Satz 1 IFG das Zugangsinteresse des Antragstellers in die von ihr vorzunehmende Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des Dritten einstellen kann. Darüber hinaus dient sie im Fall des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 oder § 6 IFG als Grundlage für die Entscheidung des Dritten gemäß § 8 Abs. 1 IFG, ob er seine Einwilligung zur Bekanntgabe erklärt oder nicht. Im Falle des Fehlens einer erforderlichen Begründung ist die Behörde dazu verpflichtet, den Antragsteller gemäß § 25 VwVfG darauf hinzuweisen. Ihr Antrag wurde ohne Begründung gestellt. Wir weisen Sie hiermit darauf hin und geben Ihnen nun die Möglichkeit diese nachzuholen. Auch weisen wir Sie schon jetzt darauf hin, dass über Ihren Antrag voraussichtlich nicht innerhalb eines Monats entschieden werden kann. Da Sie die Herausgabe von einem Gutachten begehren, welches von einem Dritten im Auftrag der ZITiS erstellt wurde, ist der Gutachter als Dritter gemäß §§ 2 Nr. 2, 6 IFG am Verfahren zu beteiligen. Dies führt zu einem durch das Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG veranlassten zusätzlichen Zeitbedarf. Um ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, ist die Weitergabe der Angaben zur Ihrer Person an den Dritten erforderlich. Auch der Dritte muss über die Identität des Antragstellers unterrichtet werden, bevor er über seine Zustimmung zur Freigabe von Informationen gemäß den §§ 5 und 6 IFG entscheidet (BT-Drs. 15/4493, 14). Da Sie der Weitergabe der Daten an Dritte widersprochen haben, ist uns dies nicht möglich. Ohne die Einwilligung können wir kein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchführen. Bitte teilen Sie uns also auch mit, ob Sie uns die Einwilligung erteilen oder weiterhin der Weitergabe widersprechen. Mit Ihrem Antrag haben Sie darum gebeten, über eventuell zu erhebende Gebühren vorab informiert zu werden. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Aufgrund des Umstandes, dass Ihr Antrag die Rechte eines Dritten aus § 6 IFG berührt, kommt es zu einem erhöhten Zeit- und Kostenaufwand bei der Bearbeitung Ihres Antrags. Diese Kosten hat grundsätzlich der Antragsteller zu tragen. Eine vorläufige Kosteneinschätzung erhalten Sie von uns, wenn Sie an Ihrem Antrag weiter festhalten. Zusammenfassend wird daher um Begründung des IFG-Antrags und um Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Daten an den Dritten gebeten. Sollten wir von Ihnen kein entsprechendes Schreiben bis zum 31.10.2022 erhalten, so gehen wir davon aus, dass Sie an dem Antrag nicht mehr festhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird keine inhaltliche Bearbeitung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen