Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft"

Im Kontext des Förderprogramms der Kulturstiftung des Bundes "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" erstellte Rechtsgutachten, juristische Stellungnahmen u.ä.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Kontext des Fö…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" [#256742]
Datum
9. August 2022 13:35
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Kontext des Förderprogramms der Kulturstiftung des Bundes "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" erstellte Rechtsgutachten, juristische Stellungnahmen u.ä.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256742/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/22#39 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August 2022, in de…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" [#256742]
Datum
12. August 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/22#39 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu "im Kontext des Förderprogramms der Kulturstiftung des Bundes "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" erstellte Rechtsgutachten, juristische Stellungnahmen u.ä." bitten. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#39 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Wir haben die von Ihnen gewünschten Informationen beim Fachreferat im Haus angefragt, es erscheint jedoch gut möglich, dass dort keine Informationen vorhanden sind, sondern diese zunächst bei der Kulturstiftung des Bundes erfragt werden müssen. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hinweise zum weiteren Verfahren. Um den Aufwand überschaubar z…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" [#256742]
Datum
13. August 2022 19:01
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Hinweise zum weiteren Verfahren. Um den Aufwand überschaubar zu halten, möchte ich Sie bitten Ihrer Auffassung nach Drittbeteiligungsverfahren erfordernde Informationen vorerst unkenntlich zu machen und die Anfrage soweit zu bearbeiten, wie im Rahmen des üblichen Verwaltungsaufwands ohne Gebührenanfall möglich; darüber hinaus eventuell erforderliche Bearbeitungsvorgänge dann bitte mit der zu erwartenden Gebührenhöhe angeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256742/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen …
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K 11 - 13002/22#39 Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" [#256742]
Datum
5. September 2022 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen Antrag auf Herausgabe der "im Kontext des Förderprogramms der Kulturstiftung des Bundes "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" erstellten Rechtsgutachten, juristischen Stellungnahmen u.ä." gestellt. Die entsprechende Nachfrage bei der Kulturstiftung des Bundes hat ergeben, dass dort zu dieser Frage keine Rechtsgutachten von Dritten vorliegen, wie etwa durch Kanzleien, Hochschullehrer*innen, Wissenschaftlichen Dienst oder ähnliches mehr. Auch hausintern wurden dort im Zusammenhang mit dem Programm 360° keine einem Rechtsgutachten vergleichbare umfassenden Betrachtungen zu juristischen Streitständen oder Auswertungen verschiedener Meinungen aus Rechtsprechung, Literatur und Praxis zu einzelnen Rechtsfragen erstellt, die über die juristische Alltagsarbeit im Sachgebiet "Recht & Personal" hinausgehen. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information und die umsichtige Bearbeitung. Mit freundlichen G…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: K 11 - 13002/22#39 Rechtsgutachten im Kontext des Förderprogramms "360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft" [#256742]
Datum
6. September 2022 19:50
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information und die umsichtige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256742/