Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit

Das Rechtsgutachten vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart, über die behördliche Einweisungsmöglichkeit in eine bereits bewohnte Wohnung bei drohender Obdachlosigkeit gemäß § 33 Polizeigesetz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    2. Juni 2019
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Julia Schmidt
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Recht…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Julia Schmidt
Betreff
Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
3. Mai 2019 15:41
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart, über die behördliche Einweisungsmöglichkeit in eine bereits bewohnte Wohnung bei drohender Obdachlosigkeit gemäß § 33 Polizeigesetz.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Schmidt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julia Schmidt
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrte Frau Schmidt. Über die behördliche Beschlagnahme von Wohnraum existiert kein explizites Rechtsgutac…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: <N> Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
7. Mai 2019 10:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Schmidt. Über die behördliche Beschlagnahme von Wohnraum existiert kein explizites Rechtsgutachten bei uns. Wir handeln hier einzelfallbezogen nach den §§ 33 und 5 Polizeigesetz. Demnach ist die Beschlagnahme erst möglich, wenn alle milderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Hierzu zählen Unterbringungen in Fürsorgeunterkünften, Interimswohnungen, Hotels, etc. Freundliche Grüße
Julia Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> wurde die Beschlagnahme einer Wohnung bereits jemals angewendet und wenn dem…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Julia Schmidt
Betreff
AW: Antwort: WG: <N> Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
9. Mai 2019 03:45
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> wurde die Beschlagnahme einer Wohnung bereits jemals angewendet und wenn dem so ist, wie oft im Jahr 2018? Mit freundlichen Grüßen Julia Schmidt Anfragenr: 136292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julia Schmidt <<E-Mail-Adresse>>
Landeshauptstadt Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Mai 2019 03:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrte Frau Schmidt, in Stuttgart wurde seit über 10 Jahren keine Wohnung mehr beschlagnahmt. Freundliche…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: <N> Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
27. Mai 2019 10:38
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt, in Stuttgart wurde seit über 10 Jahren keine Wohnung mehr beschlagnahmt. Freundliche Grüße
Julia Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß der folgenden Pressemeldung vom 26. April 2019, hat der Ordnungsbürger…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Julia Schmidt
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: <N> Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
31. Mai 2019 02:22
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gemäß der folgenden Pressemeldung vom 26. April 2019, hat der Ordnungsbürgermeister Herr Dr. Schairer eine rechtliche Prüfung über die Einweisungsmöglichkeit angekündigt. https://mieterverein-stuttgart.de/de/neuigkeiten/weil-die-stuttgart-selbst-fuer-familien-keine-freien-fuersorgeunterkuenfte-mehr-hat-muss-die-stadt-zur-verhinderung-von-obdachlo.html Liegt dieses Rechtsgutachten zwischenzeitlich vor und können Sie mir bitte eine Kopie zusenden. Mit freundlichen Grüßen Julia Schmidt Anfragenr: 136292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julia Schmidt <<E-Mail-Adresse>>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrte Frau Schmidt, grundsätzlich besteht für die Landeshauptstadt Stuttgart die Möglichkeit, Wohnraum na…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Antwort: AW: Antwort: WG: <N> Rechtsgutachten über behördlichen Einweisungsmöglichkeit bei drohender Obdachlosigkeit [#136292]
Datum
31. Mai 2019 07:30
Status
Sehr geehrte Frau Schmidt, grundsätzlich besteht für die Landeshauptstadt Stuttgart die Möglichkeit, Wohnraum nach dem Polizeigesetz zu beschlagnahmen. Dies ist aber an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere muss die Stadt davor sämtliche anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, für ein Obdach zu sorgen. Für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen hält die Stadt sogenannte Fürsorgeunterkünfte und weitere Unterbringungsmöglichkeiten vor. Dadurch konnten bisher alle Personen mit einem Obdach versorgt werden. Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit, Wohnraum zu beschlagnahmen. Freundliche Grüße