Rechtsgutachten über Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Westfalenhallen GmbH für die Wegeverbindung zwischen den Messehallen 3 und 4

Das Rechtsgutachten über Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Westfalenhallen GmbH für die Wegeverbindung zwischen den Messehallen 3 und 4, das in Drucksache-Nr.: 19863-21 und dem zugehörigen Anhang erwähnt wird: https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/6768198C7E14E574C12587350025F811/$FILE/VorlageVG%2319863-21.doc.pdf

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
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Peter Fricke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Peter Fricke
Betreff
Rechtsgutachten über Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Westfalenhallen GmbH für die Wegeverbindung zwischen den Messehallen 3 und 4 [#233004]
Datum
15. November 2021 15:25
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten über Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Westfalenhallen GmbH für die Wegeverbindung zwischen den Messehallen 3 und 4, das in Drucksache-Nr.: 19863-21 und dem zugehörigen Anhang erwähnt wird: https://rathaus.dortmund.de/dosys/gremrech.nsf/0/6768198C7E14E574C12587350025F811/$FILE/VorlageVG%2319863-21.doc.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke Anfragenr: 233004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233004/ Postanschrift Peter Fricke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Fricke
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 15.11.2021 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 15.11.2021
Datum
17. November 2021 08:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Peter Fricke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 15.11.2021. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Fricke, anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG-Antrag des Herrn Peter Fricke; Rechtsgutachten über Verkehrssicherungspflicht und Haftung der Westfalenhallen GmbH für die Wegeverbindung zwischen den Messehallen 3 und 4 [#233004]
Datum
7. Dezember 2021 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Fricke, anbei übersende ich Ihnen die Antwort der Stadt Dortmund zu Ihrem Antrag (Nr. 233004) vom 15.11.2021 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen