Rechtsgutachten zum deutschen Digital Services Coordinator

Das von Jürgen Kühling und Maximilian Dürr erstellte Rechtsgutachten, das sich mit der künftigen Aufsicht im Rahmen des Digital Services Act und der Einrichtung eines Digital Services Coordinator beschäftigt. Letzte Woche hat der Tagesspiegel Background darüber berichtet:

https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/gutachten-zu-deutscher-dsa-aufsicht-unabhaengigkeit-tut-not

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Tomas Rudl
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das von Jürgen Kü…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Betreff
Rechtsgutachten zum deutschen Digital Services Coordinator [#263453]
Datum
17. November 2022 13:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das von Jürgen Kühling und Maximilian Dürr erstellte Rechtsgutachten, das sich mit der künftigen Aufsicht im Rahmen des Digital Services Act und der Einrichtung eines Digital Services Coordinator beschäftigt. Letzte Woche hat der Tagesspiegel Background darüber berichtet: https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/gutachten-zu-deutscher-dsa-aufsicht-unabhaengigkeit-tut-not
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tomas Rudl Anfragenr: 263453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263453/ Postanschrift Tomas Rudl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tomas Rudl (netzpolitik.org)

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Rudl, auf Ihren IFG-Antrag vom 17. November 2022 hin übersende ich Ihnen das angeforderte Guta…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1469 IFG - Rechtsgutachten zum deutschen Digital Services Coordinator [#263453]
Datum
25. November 2022 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rudl, auf Ihren IFG-Antrag vom 17. November 2022 hin übersende ich Ihnen das angeforderte Gutachten. Mit freundlichen Grüßen