Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung

Das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum vom 8. Juli 2013 (Beratung in Sachen Evaluierung TKÜ, 2012/S 182-299068, Rechtsgutachten erweiterte Fassung).

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  • Datum
    30. Januar 2016
  • Frist
    4. März 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Gutachten vo…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#14749]
Datum
30. Januar 2016 15:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Heckmann zur Errichtung eines Gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum vom 8. Juli 2013 (Beratung in Sachen Evaluierung TKÜ, 2012/S 182-299068, Rechtsgutachten erweiterte Fassung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Z I 4 - 13002/4#778 Sehr geehrtAntragsteller/in zum Thema Ihrer Anfrage liegen im Bundesministerium des Innern k…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#14749]
Datum
2. Februar 2016 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 4 - 13002/4#778 Sehr geehrtAntragsteller/in zum Thema Ihrer Anfrage liegen im Bundesministerium des Innern keine Informationen vor. Das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) soll von den Bundesländern Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin errichtet werden. Wenden Sie sich bitte an eines dieser Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen