Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung

Das Rechtsgutachten (von Prof. Heckmann) zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und Berlin.

Darüber wurde u.a. hier berichtet: https://netzpolitik.org/2015/ueberwachung-aus-einer-hand-planungen-fuer-gemeinsame-tkue-zentren-der-bundeslaender-werden-konkret/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#12485]
Datum
11. Januar 2016 21:54
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten (von Prof. Heckmann) zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und Berlin. Darüber wurde u.a. hier berichtet: https://netzpolitik.org/2015/ueberwachung-aus-einer-hand-planungen-fuer-gemeinsame-tkue-zentren-der-bundeslaender-werden-konkret/
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
16. Januar 2016 22:13
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: connect to mi.brandenburg.de[194.76.232.141]:25: Connection timed out Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rechtsgutachten (von Prof. Heckmann) zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung der Bundesländer Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und Berlin. Darüber wurde u.a. hier berichtet: https://netzpolitik.org/2015/ueberwachung-aus-einer-hand-planungen-fuer-gemeinsame-tkue-zentren-der-bundeslaender-werden-konkret/ Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer u.s. Anfrage am 18.01.2016. Mit freundlichen G…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
WG: Rechtsgutachten zum "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) zur Telekommunikationsüberwachung [#12485]
Datum
25. Januar 2016 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer u.s. Anfrage am 18.01.2016. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
GKDZ: AIG-Anfrage - Bitte um Versand der beigefügten E-Mail Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugang…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
GKDZ: AIG-Anfrage - Bitte um Versand der beigefügten E-Mail
Datum
28. Januar 2016 15:56
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Ihre E-Mail vom 18. Januar 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o. g. Anfrage wird bearbeitet. Ein Antrag auf Akteneinsicht löst ein Verwaltungsverfahren aus, an dessen Ende eine Entscheidung steht. Dem vorliegenden Verwaltungsverfahren liegen die besonderen fachgesetzlichen Vorschriften des AIG (§§ 6 und 7 AIG) sowie die darüber hinaus gehenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zu Grunde. Insoweit kann es in diesem Fall erforderlich werden, die hiesige Antwort an Ihre Postanschrift zu übermitteln, um den gesetzlichen Formerfordernissen zu genügen. Insbesondere eine etwaige ablehnende Bescheidung Ihres Antrags könnte Ihnen anderenfalls nicht übermittelt werden. Daher wird auch in Ihrem eigenen Interesse um Bekanntgabe der Anschrift gebeten, da die Sache ansonsten möglicherweise nicht abschließend bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GKDZ: AIG-Anfrage - Bitte um Versand der beigefügten E-Mail [#12485] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Po…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GKDZ: AIG-Anfrage - Bitte um Versand der beigefügten E-Mail [#12485]
Datum
28. Januar 2016 17:37
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift finden Sie untenstehend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 18. Januar 2016
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 18. Januar 2016
Datum
10. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
511,4 KB