Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen

Das Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen, das in folgendem Artikel erwähnt wird: https://www.mucbook.de/wenn-datenschutz-falschparker-schuetzt-app-radfahrer-kvr-muenchen/

Mir ist bekannt, dass es bereits eine Anfrage nach diesem Rechtsgutachten gegeben hat (https://fragdenstaat.de/a/236735). Ich möchte aber, dass meine Anfrage nicht nach dem BayDSG, sondern nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München bearbeitet wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rechtsguta…
An Kommunale Verkehrsüberwachung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen [#244664]
Datum
26. März 2022 10:27
An
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen, das in folgendem Artikel erwähnt wird: https://www.mucbook.de/wenn-datenschutz-falschparker-schuetzt-app-radfahrer-kvr-muenchen/ Mir ist bekannt, dass es bereits eine Anfrage nach diesem Rechtsgutachten gegeben hat (https://fragdenstaat.de/a/236735). Ich möchte aber, dass meine Anfrage nicht nach dem BayDSG, sondern nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München bearbeitet wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244664/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Verkehrsueberwachung - Empfangsbestaetigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und wer…
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
Automatische Antwort: Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen [#244664]
Datum
26. März 2022 10:27
Status
Warte auf Antwort
Verkehrsueberwachung - Empfangsbestaetigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden sie so schnell wie möglich bearbeiten. Dies kann im Einzelfall jedoch einige Tage in Anspruch nehmen. Wir dürfen Sie daher um ein wenig Geduld bitten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass momentan eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist. Das Kreisverwaltungsreferat hat bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Behörden der Landeshauptstadt Muenchen finden Sie unter: http://www.muenchen.de/ekomm Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihr Anliegen eine postalische Beantwortung erfordern. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunale Verkehrsüberwachung München
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Ihr Begehren nach IFS zunächst an das Direktorium (D-HAI-ZV), Rathaus, M…
Von
Kommunale Verkehrsüberwachung München
Betreff
WG: Rechtsgutachten zum Thema Privatanzeigen [#244664]
Datum
1. April 2022 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte richten Sie Ihr Begehren nach IFS zunächst an das Direktorium (D-HAI-ZV), Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München (https://stadt.muenchen.de/infos/informationsfreiheitssatzung.html). Die zuständige Stelle erreichen Sie per E-Mail unter: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> .