Rechtsgutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses
1. Warum werten Sie den Netzpolitik.org-Bericht „Massendatenauswertung von Internetinhalten“ als strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses?
2. Die Bundesanwaltschaft hatte aufgrund der Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wegen der Veröffentlichung von als Verschlusssache eingestufter Dokumente auf dem Internet-Blog „Netzpolitik.org“ zunächst lediglich einen Prüfvorgang angelegt. Hintergrund hierfür war, dass eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft in Fällen von Geheimnisverrat nur gegeben ist, wenn ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB in Rede steht. „Das BfV hat im weiteren Verlauf zu dieser Frage ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt und darin das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht. Daraufhin hat die Bundesanwaltschaft nach kritischer Prüfung zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine möglicherweise strafbare öffentliche Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gesehen“, so die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung vom 2. August 2015. Zu welchen Schlussfolgerungen kommt das von Ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten?
3. Gegenüber der Bild am Sonntag machte Verfassungspräsident Hans-Georg Maaßen folgende Aussage: „Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen, war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen.“ Ist diese Aussage ein Ergebnis des Rechtsgutachtens?
4. Oder gibt es andere Analysen in Ihrem Haus, die die Aussage von Herrn Maaßen stützen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Analysen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. August 2015
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4. September 2015
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