Rechtsgutachten zur Frage der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die KfW

Auskunft zu folgenden Fragen:

- Welche Kosten sind durch die Anfertigung des Rechtsgutachtens „Zur Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau“, erstellt im Auftrag der KfW von Professor Dr. Matthias Rossi, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre, Universität Augsburg, entstanden?
- Wann (Tag/Monat/Jahr) wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Wurde dabei eine Frist für die Fertigstellung des Gutachten festgelegt und falls ja, welche? Falls nein, aus welchem Grund nicht? Wie lange hat der Verfasser an dem Gutachten gearbeitet?
- Aus welchem Grund wurde das Gutachten – in Kenntnis der Tatsache, dass am 20. November 2019 ein Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt stattfinden würde – erst am 06. November 2019 fertiggestellt, obwohl meine Auskunftsklage bereits seit dem 24. Mai 2017 rechtshängig ist? Dient dieses zeitliche Vorgehen der Verzögerung des Rechtsstreits?
- Welche Gründe waren für die Wahl des beauftragten Gutachters ausschlaggebend? Wurden andere Gutachter in Erwägung gezogen? Falls ja, welche namentlich, falls nein, aus welchem Grund nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zu folgend…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgutachten zur Frage der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die KfW [#170649]
Datum
19. November 2019 14:18
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu folgenden Fragen: - Welche Kosten sind durch die Anfertigung des Rechtsgutachtens „Zur Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau“, erstellt im Auftrag der KfW von Professor Dr. Matthias Rossi, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre, Universität Augsburg, entstanden? - Wann (Tag/Monat/Jahr) wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Wurde dabei eine Frist für die Fertigstellung des Gutachten festgelegt und falls ja, welche? Falls nein, aus welchem Grund nicht? Wie lange hat der Verfasser an dem Gutachten gearbeitet? - Aus welchem Grund wurde das Gutachten – in Kenntnis der Tatsache, dass am 20. November 2019 ein Termin zur mündlichen Verhandlung in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt stattfinden würde – erst am 06. November 2019 fertiggestellt, obwohl meine Auskunftsklage bereits seit dem 24. Mai 2017 rechtshängig ist? Dient dieses zeitliche Vorgehen der Verzögerung des Rechtsstreits? - Welche Gründe waren für die Wahl des beauftragten Gutachters ausschlaggebend? Wurden andere Gutachter in Erwägung gezogen? Falls ja, welche namentlich, falls nein, aus welchem Grund nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Vielen Dank! Wir haben Ihre E-Mail erhalten. Diese E-Mail leiten wir Ihnen als Empfangsbestäti…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
19. November 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank! Wir haben Ihre E-Mail erhalten. Diese E-Mail leiten wir Ihnen als Empfangsbestätigung automatisiert zu. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich. Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr geehrteAntragsteller/in trotz der – noch nicht rechtskräftig gewordenen – Entscheidung des Verwaltungsgerich…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
WG: EILT: Rechtsgutachten zur Frage der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die KfW [#170649]
Datum
20. Dezember 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in trotz der – noch nicht rechtskräftig gewordenen – Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. November 2019 sieht sich die KfW unverändert nicht in der Pflicht, Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet dessen möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Die KfW hat das Gutachten in Auftrag gegeben, um ihre Rechtsposition durch einen neutralen Experten in IFG-Fragen beurteilen zu lassen. Die KfW hat hierfür Gutachter angefragt und sich dann für denjenigen entschieden, der – nach Einschätzung der KfW – den besten Eindruck für die Auftragserledigung hinterlassen hatte. Die Namen der anderen in Betracht gezogenen Gutachter können wir Ihnen nicht nennen, weil es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt. Zudem würde eine Nennung der Namen zugleich mit einer negativen Wertung über den von ihnen hinterlassenen Eindruck einhergehen. Der Auftrag zur Erstellung des Gutachtens wurde Professor Rossi am 14. August 2019 erteilt. Er sollte das Gutachten bis spätestens Oktober 2019 fertigstellen. Der KfW liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Stunden Professor Rossi an dem Gutachten gearbeitet hat. Jedenfalls ist durch die Erstellung des Gutachtens keine Verzögerung des mit Ihnen geführten Rechtsstreits entstanden. Was Ihre Frage nach den Kosten für dieses Gutachten anbelangt, so können wir Ihnen hierzu keine Informationen geben, da dies dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Erstellers unterliegt und dieser seine Einwilligung in eine Weitergabe nicht erteilt hat. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rechtsgutachten zur Frage der Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes auf die KfW“ [#170649] [#170649]
Datum
20. Dezember 2019 20:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/170649 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil hier unter Verweis auf "personenbezogene Daten" und "Eindruck" der Zugang zu Informationen verweigert wird. Zumindest müsste die KfW die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens durchführen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 170649.pdf Anfragenr: 170649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170649
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
648,6 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Februar 2020 12:23
Status
Warte auf Antwort

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