Rechtslage Fussgängerüberweg(e) Grenzach-Wyhlen
Anfrage an:
Regierungspräsidium Freiburg
Besteht bei den inselartigen Fussgängerüberwegen ohne Beschilderung für Automobilisten eine Haltepflicht? Warum wurden in der gesamten Gemeinde GrenzachWyhlen auf eine entsprechende Beschilderung verzichtet? Wie hat man sich als Fussgänger zu verhalten? Und wer haftet bei Personenschäden?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Februar 2019
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27. März 2019
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