Rechtsmissbräuchliche Anträge auf Grundlage von Informationsfreiheitsgesetzen

Vermerke, Stellungnahmen, Berichte oder Ähnliches zu Anträgen auf Grundlage des IFG NRW, die offensichtlich nur dem Zwecke der Unterhaltung dienen, sog. Spaß-Anfragen bzw. Anfragen, die die Ausnahmeklausel des IFG NRW einschließen (allg.: rechtsmissbräuchliche Anträge).

Die Informationen sollen insb. Handlungsanweisungen oder Ähnliches im Umgang mit o.g. Anträgen sowie etwaiger Statistiken zu o.g. Anträgen enthalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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Florian Nehring
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Florian Nehring
Betreff
Rechtsmissbräuchliche Anträge auf Grundlage von Informationsfreiheitsgesetzen [#219447]
Datum
29. April 2021 09:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Stellungnahmen, Berichte oder Ähnliches zu Anträgen auf Grundlage des IFG NRW, die offensichtlich nur dem Zwecke der Unterhaltung dienen, sog. Spaß-Anfragen bzw. Anfragen, die die Ausnahmeklausel des IFG NRW einschließen (allg.: rechtsmissbräuchliche Anträge). Die Informationen sollen insb. Handlungsanweisungen oder Ähnliches im Umgang mit o.g. Anträgen sowie etwaiger Statistiken zu o.g. Anträgen enthalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Nehring Anfragenr: 219447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219447/ Postanschrift Florian Nehring << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Nehring
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 29.4.2021 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 29.4.2021
Datum
29. April 2021 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 29.4.2021 Aktenzeichen: 209.2.7-3899/21 ________________________________ Sehr geehrter Herr Nehring, für den o.g. Antrag bedanke ich mich. Die von Ihnen beantragten Informationen sind hier nicht vorhanden, weshalb mir eine Zusendung nicht möglich ist. Zur Klarstellung möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass das IFG NRW tatsächlich keinen Ausnahmetatbestand für "rechtsmissbräuchliche Anträge" enthält. Mit freundlichen Grüßen