Rechtsschutz gegen Versammlungsauflagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012-2015 (bitte pro Jahr aufschlüsseln) gegen Versammlungsauflagen oder Versammlungsverbote gem. § 15 Abs. 1 VersG geklagt und in wie vielen dieser Fälle waren Klagen letztlich erfolgreich. Mein Antrag beruht auf § 4 Abs. 1 IFG NRW. Soweit für die Gewährung des Zugangs zu den begehrten Informationen Verwaltungsgebühren erhoben werden sollen, bitte ich vorab um eine Schätzung unter Angabe der Ziffer des Gebührentarifs.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    14. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Rechtsschutz gegen Versammlungsauflagen [#9796]
Datum
14. Mai 2015 18:01
An
Polizeipräsidium Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, in wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012-2015 (bitte pro Jahr aufschlüsseln) gegen Versammlungsauflagen oder Versammlungsverbote gem. § 15 Abs. 1 VersG geklagt und in wie vielen dieser Fälle waren Klagen letztlich erfolgreich. Mein Antrag beruht auf § 4 Abs. 1 IFG NRW. Soweit für die Gewährung des Zugangs zu den begehrten Informationen Verwaltungsgebühren erhoben werden sollen, bitte ich vorab um eine Schätzung unter Angabe der Ziffer des Gebührentarifs. Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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