Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages

1. Das oder die Aktenzeichen im Büro des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für die Erfassung der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten bezüglich positiver und negativer Religionsfreiheit (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019)?

2. Informationen, Verfahrensanweisungen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die Auskunft über die Kriterien für die Erstellung des Jahresberichtes des Wehrbeauftragten an den Deutschen Bundestag positiver und negativer Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) geben, d.h. welche Eingaben von Soldatinnen und Soldaten für den Jahresbericht quantitativ erfasst und welche Sachverhalte inhaltlich beschrieben und qualitativ bewertet werden (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)?

3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die zu folgender Einschätzung des Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 2017 (59. Bericht) „Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten“ (Bundestag-Drucksache 19/700) geführt haben: „Eingaben von Soldatinnen und Soldaten, die ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt sahen, gab es im Berichtsjahr ebenso wenig wie Beschwerden über die Arbeit der Militärseelsorge.“

4. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die nach Kenntnis des Wehrbeauftragten „nicht selten“ „erst während ihrer Dienstzeit zum christlichen Glauben“ (Bundestag-Drucksache 19/700) gefunden haben (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).

5. Informationen, die Auskunft darüber geben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der Wehrbeauftragte dem Bundestag berichtet, dass ein Soldat oder eine Soldatin „zum christlichen Glauben gefunden“ (Bundestag-Drucksache 19/700) hat.

6. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die im Jahr 2017 nach der Beobachtung durch den Wehrbeauftragten auf der „Soldatenwallfahrt nach Lourdes“ (Bundestag-Drucksache 19/700) zum christlichen Glauben gefunden haben.

7. Informationen über die Kosten (in Euro) und Personalaufwand (in Stunden) der Teilnahme des Wehrbeauftragten an der „Soldatenwallfahrt nach Lourdes“ (Bundestag-Drucksache 19/700) im Jahr 2017?

8. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die sich nach Kenntnis des Wehrbeauftragten während ihrer Dienstzeit vom christlichen Glauben abgewendet haben – dokumentiert beispielsweise durch Kirchenaustritt (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)?

9. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich der Einschränkung ihrer freiwilligen Entscheidung, an religiösen Handlungen in der Bundeswehr teilzunehmen oder nicht teilzunehmen (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).

10. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten, religiösen Symbolen oder religiösen Inhalten in der Bundeswehr visuell oder akustisch ausgesetzt zu sein (z.B. in Diensträumen oder auf Appellplätzen).

11. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an kirchlichen oder christlich geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Priestern, Pfarrern oder militärseelsorgerisch tätigem Personal an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).

12. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an islamisch geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Imamen an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).

13. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an humanistisch-säkular geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Vertretern aus dem Vorstand oder dem Mitgliederkreis von http://www.korso-deutschland.de/ueber-uns/mitglieder (z.B. HVD KdÖR) oder von humanistisch-säkularen Feierrednern an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018).

14. Die Liste der Publikationen der Bibliothek (d.h. Übersicht des Bestandes an Büchern und Zeitschriften) des Büros des Wehrbeauftragten. Wenn die Titel nicht bibliografisch erfasst sein sollten, kann hilfsweise der entsprechende Teil des aktuellen Inventarverzeichnisses übersandt werden.

Ich beanspruche die Informationen zu juristischen Forschungszwecken für meine Tätigkeit im << Adresse entfernt >> und zur öffentlichen Aufklärungsarbeit zum Stand der Umsetzung des Verfassungsgebots zur Trennung von Staat und Kirche und des Verfassungsgebots zur weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das oder die …
An Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages [#45747]
Datum
18. Januar 2019 11:43
An
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Das oder die Aktenzeichen im Büro des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages für die Erfassung der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten bezüglich positiver und negativer Religionsfreiheit (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019)? 2. Informationen, Verfahrensanweisungen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die Auskunft über die Kriterien für die Erstellung des Jahresberichtes des Wehrbeauftragten an den Deutschen Bundestag positiver und negativer Religionsfreiheit (Artikel 4 Grundgesetz) geben, d.h. welche Eingaben von Soldatinnen und Soldaten für den Jahresbericht quantitativ erfasst und welche Sachverhalte inhaltlich beschrieben und qualitativ bewertet werden (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)? 3. Informationen, Gesprächsprotokolle, Aktenvermerke, E-Mails etc., die zu folgender Einschätzung des Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 2017 (59. Bericht) „Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten“ (Bundestag-Drucksache 19/700) geführt haben: „Eingaben von Soldatinnen und Soldaten, die ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt sahen, gab es im Berichtsjahr ebenso wenig wie Beschwerden über die Arbeit der Militärseelsorge.“ 4. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die nach Kenntnis des Wehrbeauftragten „nicht selten“ „erst während ihrer Dienstzeit zum christlichen Glauben“ (Bundestag-Drucksache 19/700) gefunden haben (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). 5. Informationen, die Auskunft darüber geben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit der Wehrbeauftragte dem Bundestag berichtet, dass ein Soldat oder eine Soldatin „zum christlichen Glauben gefunden“ (Bundestag-Drucksache 19/700) hat. 6. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die im Jahr 2017 nach der Beobachtung durch den Wehrbeauftragten auf der „Soldatenwallfahrt nach Lourdes“ (Bundestag-Drucksache 19/700) zum christlichen Glauben gefunden haben. 7. Informationen über die Kosten (in Euro) und Personalaufwand (in Stunden) der Teilnahme des Wehrbeauftragten an der „Soldatenwallfahrt nach Lourdes“ (Bundestag-Drucksache 19/700) im Jahr 2017? 8. Informationen über die Anzahl der Soldatinnen und Soldaten, die sich nach Kenntnis des Wehrbeauftragten während ihrer Dienstzeit vom christlichen Glauben abgewendet haben – dokumentiert beispielsweise durch Kirchenaustritt (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018)? 9. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten hinsichtlich der Einschränkung ihrer freiwilligen Entscheidung, an religiösen Handlungen in der Bundeswehr teilzunehmen oder nicht teilzunehmen (aufgeschlüsselt für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). 10. Informationen über die Anzahl und Art der Eingaben oder Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten, religiösen Symbolen oder religiösen Inhalten in der Bundeswehr visuell oder akustisch ausgesetzt zu sein (z.B. in Diensträumen oder auf Appellplätzen). 11. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an kirchlichen oder christlich geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Priestern, Pfarrern oder militärseelsorgerisch tätigem Personal an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). 12. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an islamisch geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Imamen an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). 13. Informationen über die Anzahl der Teilnahmen des Wehrbeauftragten an humanistisch-säkular geprägten Veranstaltungen, z.B. gleichzeitige aktive Teilnahme von Vertretern aus dem Vorstand oder dem Mitgliederkreis von http://www.korso-deutschland.de/ueber-uns/mitglieder (z.B. HVD KdÖR) oder von humanistisch-säkularen Feierrednern an der jeweiligen Veranstaltung (aufgeschlüsselt mit Datum und Thema der Veranstaltung für das Jahr 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018). 14. Die Liste der Publikationen der Bibliothek (d.h. Übersicht des Bestandes an Büchern und Zeitschriften) des Büros des Wehrbeauftragten. Wenn die Titel nicht bibliografisch erfasst sein sollten, kann hilfsweise der entsprechende Teil des aktuellen Inventarverzeichnisses übersandt werden. Ich beanspruche die Informationen zu juristischen Forschungszwecken für meine Tätigkeit im Antragsteller/in und zur öffentlichen Aufklärungsarbeit zum Stand der Umsetzung des Verfassungsgebots zur Trennung von Staat und Kirche und des Verfassungsgebots zur weltanschaulichen Neutralität des Staates. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und beson…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages [#45747]
Datum
20. Februar 2019 15:10
An
Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rechtsstaatlichkeit der Aktenführung und besondere Aspekte der Einhaltung des Verfassungsgebotes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages“ vom 18.01.2019 (#45747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>