Rechtsträger Ella-Kay-Heim in Berlin-Kladow

Teilen Sie mir bitte mit, wer Rechtsträger o.g. Heimes ist, da durch sturmrelevant herabfallende Äste von Bäumen des Heimgeländes auf mein Grundstück erhebliche Schäden aufgetreten sind, deren Schadenersatz ich einfordern möchte.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsträger Ella-Kay-Heim in Berlin-Kladow [#154284]
Datum
4. Juli 2019 18:03
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilen Sie mir bitte mit, wer Rechtsträger o.g. Heimes ist, da durch sturmrelevant herabfallende Äste von Bäumen des Heimgeländes auf mein Grundstück erhebliche Schäden aufgetreten sind, deren Schadenersatz ich einfordern möchte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in davon ausgehend, dass Sie Schadensersatz vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin de…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Rechtsträger Ella-Kay-Heim in Berlin-Kladow [#154284]
Datum
5. Juli 2019 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in davon ausgehend, dass Sie Schadensersatz vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin des Grundstückes fordern möchten, bitte ich Sie, sich an die zuständige bezirkliche Vermessungsstelle im Bezirksamt Spandau (<<E-Mail-Adresse>>) zu wenden. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, sende ich Ihr Anliegen nicht weiter. Mit freundlichen Grüßen